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Konten für Betrügereien zur Verfügung gestellt

Zwei Monate Haft hat der 21-Jährige bereits in U-Haft verbracht.
Zwei Monate Haft hat der 21-Jährige bereits in U-Haft verbracht. ©Eckert
21-jähriger Afrikaner zu 16 Monaten verurteilt, ihm wurde Gier nach schnellem Geld zum Verhängnis.

Von Christiane Eckert

Internetbetrügereien gibt es zuhauf. Sei es der Enkeltrick, Wetten, die man angeblich gewonnen hat oder sonstige Dinge, für die „Anzahlungen“ nötig sind, um an das große Geld zu kommen. Auch Waren, die bezahlt werden, aber dann nie geliefert werden, sind für Betrugszwecke interessant. Die Rede ist von Anwaltsgebühren, Honorarnoten, nach deren Begleichung verlockende Summen ausgezahlt würden. Die auf diese Weise betrügerisch herausgelockten Beträge müssen dann möglichst verschleiert werden. Dafür braucht es einige Zwischenüberweisungen über möglichst viele Konten. Dort wird es dann von irgendwelchen ahnungslosen Jugendlichen oder sogar Kindern bar abgehoben. Die Spuren sind erfolgreich verwischt.

Aufwendige Verfahren

Staatsanwalt Manfred Bolter gibt an, dass derartige Verfahren die Behörden beinahe lahm legen, so groß ist der Aufwand. Auf der Anklagebank sitzt ein 21-jähriger Arbeiter, der zum einen seine Konten in Litauen und Österreich zur Verfügung stellte. Zum anderen schleuste er einen weiteren Vorarlberger Helfer ein, der wiederum sein Privatkonto zur Verfügung stellte. Weiter gingen die Zahlungen nach Italien. Geschädigte verloren bei den Betrügereien offenbar über 40.000 Euro. Ein Teil konnte jedoch wieder zurück überwiesen werden. Der Angeklagte wird zu 16 Monaten, 14 davon bedingt verurteilt. Die zwei Monate unbedingt hat er bereits in U-Haft verbüßt, er ist frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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