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Konstituierende Sitzung der Bludenzer Stadtvertretung

Bei der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode wird nicht nur Bürgermeister Mandi Kantzenmayer durch Bezirkshauptmann Johannes Nöbl angelobt, sondern es findet auch die Wahl des Vizebürgermeisters, die Festlegung der Stadtratsanzahl und die Wahl des gesamten Stadtrates statt. Die Festsitzung beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses und ist öffentlich zugänglich.

KONSTITUIERUNG der Stadtvertretung BLUDENZ:

 

1. Gelöbnis der Stadtvertreter (§ 37 Abs 1 GG);
2.  Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs 2 GG);
3.  Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stadtrates (§ 55 GG);
4. Wahl des Stadtrates (§§ 56 GG);
5. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs 1 GG);
6.  Genehmigung der Verhandlungsschrift der 29. öffentlichen Sitzung vom 25. Februar 2010 (§ 47 Abs 1 lit e und Abs 5 GG);

7. Allfälliges (§ 41 Abs 4 GG).

Nach den Vorarlberger Gemeindewahlen im März findet nun am Samstag, 10. April 2010, die konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Bludenz statt.

Bei der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode wird nicht nur Bürgermeister Mandi Kantzenmayer durch Bezirkshauptmann Johannes Nöbl angelobt, sondern es findet auch die Wahl des Vizebürgermeisters, die Festlegung der Stadtratsanzahl und die Wahl des gesamten Stadtrates statt. Die Festsitzung beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses und ist öffentlich zugänglich.

KONSTITUIERUNG der Stadtvertretung BLUDENZ:

 

1. Gelöbnis der Stadtvertreter (§ 37 Abs 1 GG);
2.  Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs 2 GG);
3.  Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stadtrates (§ 55 GG);
4. Wahl des Stadtrates (§§ 56 GG);
5. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs 1 GG);
6.  Genehmigung der Verhandlungsschrift der 29. öffentlichen Sitzung vom 25. Februar 2010 (§ 47 Abs 1 lit e und Abs 5 GG);

7. Allfälliges (§ 41 Abs 4 GG).

Bludenz

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