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Komplette Geflügelherde verendet: Vogelgrippe-Ausbruch

H5N1 betrifft hauptsächlich Vögel, insbesondere Geflügel wie Hühner und Enten. Es hat das Potenzial, auch Säugetiere, einschließlich Menschen, zu infizieren, obwohl solche Fälle selten sind.
H5N1 betrifft hauptsächlich Vögel, insbesondere Geflügel wie Hühner und Enten. Es hat das Potenzial, auch Säugetiere, einschließlich Menschen, zu infizieren, obwohl solche Fälle selten sind. ©canva
Komplette Geflügelherde verendet: Vogelgrippe-Ausbruch im Bezirk Linz-Land - Behörden ergreifen drastische Maßnahmen.

Am 4. Januar 2024 berichteten die Behörden über einen Ausbruch der Vogelgrippe in einer privaten Geflügelhaltung im Bezirk Linz-Land. Die gesamte Herde ist an dem Influenzavirus Typ H5N1 verendet. Als Reaktion darauf wurde der Betrieb von der Veterinärbehörde gesperrt und das verendete Geflügel seuchensicher entsorgt.

Desinfektion und Sicherheitsmaßnahmen

Zusätzlich zu der Sperrung des Betriebs wird der Hof gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Behörden in Oberösterreich haben in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass der aktuell nachgewiesene Virustyp keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle. Die Hauptgefahr einer Übertragung auf Hausgeflügel bestehe durch den Kontakt mit Wildvögeln.

Der Virus kann schwere Schäden in den Organen hervorrufen, vor allem in Lungen und Nieren, was letztendlich zum Tod führt. Die hohe Virulenz von Stämmen wie H5N1 führt oft zu einer schnellen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der infizierten Tiere.
Der Virus kann schwere Schäden in den Organen hervorrufen, vor allem in Lungen und Nieren, was letztendlich zum Tod führt. Die hohe Virulenz von Stämmen wie H5N1 führt oft zu einer schnellen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der infizierten Tiere. ©canva

Diese Maßnahmen sollten eingehalten werden

Ganz Österreich ist als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. So müssen Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Geflügel sollte durch Dächer oder Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/Unterstand erfolgen. Das Wasser dürfe nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, entnommen werden. Vor dem Betreten der Stallungen sind Kleidung und Schuhe zu wechseln. Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, informierte die Veterinärbehörde.

Die Vogelgrippe tritt in Österreich in verschiedenen Regionen auf, und es gibt Gebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko. In diesen Gebieten gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen​
Die Vogelgrippe tritt in Österreich in verschiedenen Regionen auf, und es gibt Gebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko. In diesen Gebieten gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen​. ©canva

(VOL.AT)

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