Bis Mitte Oktober haben sich laut diesem 125 Personen bei der Kommission, die unter dem Vorsitz der Richterin Barbara Helige arbeitet, gemeldet. Mit 54 weiteren Personen wurde zudem Kontakt aufgenommen. Insgesamt wurden bisher 144 Interviews durchgeführt, weitere sollen folgen.
Gewalt im Heim am Wilhelminenberg
Als gesicherte Erkenntnis gilt laut Kommission bereits jetzt: Im Kinderheim Wilhelminenberg kam es über die Jahrzehnte zur Ausübung physischer, psychischer und sexueller Gewalt. Die ehemaligen Heimkinder haben nicht nur die Geschehnisse selbst, sondern auch Täter, Mitwisser und Zeugen beschrieben, die teilweise auch namentlich ausgeforscht werden konnten.
Nach den bisherigen Erhebungen richtete sich die sexuelle Gewalt ab Mitte der 1960er Jahre vor allem gegen Kinder im Alter unter zehn Jahren, wobei “Traumatisierung und persönliche Betroffenheit sich als besonders tief erweisen und meist bis ins Erwachsenenalter reichen”, wie es in dem Bericht heißt. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand habe sich auch der Verdacht des vielfachen, organisierten sexuellen Missbrauchs von Heimkindern nicht zerstreut. Zeuginnen hatten einen solchen in Zeitungsinterviews beschrieben. Sogar zu Fällen von Kinderprostitution soll es, so hatten die Betroffenen angegeben, gekommen sein.
Abschließende Einschätzung nicht möglich
Eine abschließende Einschätzung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, wurde betont. Fix scheint jedoch: “Vielen Verantwortlichen war bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, dass es gewalttätige Übergriffe gab, in den Recherchen wurden bisher keine Gegenmaßnahmen erkennbar”, beklagt die Kommission. Die Kinder seien der Gewalt schutzlos ausgeliefert gewesen. Viele der befassten Erzieher, Ärzte, Psychiater, Pfleger, Polizisten oder Lehrer hätten davon gewusst.
Arbeit der Kommission erschwert
Problematisch verlaufen offenbar die Aktenrecherchen: Die Magistratsabteilung 11 (Jugendwohlfahrt) unterstütze die Kommission bei ihrer Untersuchung “umfassend”. Schwieriger gestaltet sich dies im Bereich des Personalamts (MA 2). Die Kommission vermutet, dass Akten zuvor von Beamten der internen Revision des Magistrats durchgesehen werden und erst dann eine Entscheidung getroffen wird, ob sie ausgefolgt werden. In manchen Fällen habe es auch Widerstand gegen die Übermittlung von Akten gegeben.
“Die Kommission akzeptiert diese Vorgangsweise nicht, schränkt sie doch die Recherchemöglichkeiten soweit ein, dass dem der Kommission erteilten wissenschaftlichen Auftrag nicht entsprochen werden kann”, bekräftigt das Gremium. Die Kommission fordert die Verantwortlichen auf, alle Unterlagen und Akten “vollständig und im Original” zur Verfügung zu stellen. Dass der Endbericht nicht wie geplant mit Jahresende vorliegt, ist ohnehin schon vereinbart: Die Laufzeit wurde bereits zuletzt bis Ende Mai 2013 verlängert. Ein weiterer Zwischenbericht ist laut Kommission aber nicht vorgesehen. (APA)
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