Koblach. Die Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder haben 2019/2020 ein regionales Räumliches Entwicklungskonzept (regREK) für die Region amKumma erstellt und nun aufbauend darauf einen Räumlichen Entwicklungsplan (REP) für die räumliche Entwicklung von Koblach der nächsten zehn Jahre formuliert.
Beteiligung von Politik, Verwaltung und Bevölkerung
Der Räumliche Entwicklungsplan bildet dabei die Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung und für anstehende Projekte in der Gemeinde. Der Entwicklungsplan liegt nicht nur das regionale Räumliche Entwicklungskonzept zugrunde, sondern auch neue Vorgaben des Landes: das Raumbild Vorarlberg 2030, das Mobilitätskonzept Vorarlberg, die Arbeiten zum Agglomerationsprogramm Rheintal und auch das Projekt RHESI. Der REP wurde nun in den vergangenen Jahren in einem Planungsprozess unter Beteiligung von Politik, der Verwaltung und der Bevölkerung erstellt.
Prüfung von über 60 Maßnahmen
Dazu hat die Gemeindevertretung von Koblach bereits im Herbst des vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen, den Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplanes Koblach (REP) zur Umweltprüfung vorzulegen. Die Prüfung der insgesamt über 60 Maßnahmen des REP Koblach ergab dann in einem ersten Schritt, dass für die Weiterentwicklung des Mettauer-Areals gemeinsam mit der Marktgemeinde Götzis, sowie die Erstellung eines Freiraumkonzeptes und die Bündelung von Kleingartenanlagen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden musste.
REP Koblach mehrheitlich beschlossen
Die dadurch notwendig gewordenen Änderungen bzw. Korrekturen wurden in weiterer Folge in den Entwurf REP Koblach vom September 2021 eingearbeitet und so wurde die aktuelle Fassung der Gemeindevertretung vorgestellt. Der Entwicklungsplan wurde auch breit diskutiert und Anfragen unter anderem zum Radwegekonzept und der geplanten Interventionspiste der IRR wurden erörtert. In weiterer Folge wurde dann der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplanes Koblach (REP), in der Fassung vom März 2022, von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen. Der beschlossene Entwurf des REP Koblach wird nun noch bis zum 30. Juni zur allgemeinen Einsicht, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, aufgelegt. MIMA
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