Klimaschutz-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

Damit sollen nun unverzüglich Detailverhandlungen über das Gesetz aufgenommen werden. Kernpunkte der Vereinbarung sind, dass sich die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht verschieben. Außerdem sollen die Länder keine finanziellen Konsequenzen bei Nichterreichen des Kyoto-Zieles in der Periode 2008 bis 2012 tragen müssen. Auf Basis der völker- und unionsrechtlichen Vorgaben wird der Betrag und die Ausarbeitung von Maßnahmen für das Erreichen der EU-Klimaschutzziele 2013 und 2020 zwischen Bund und Ländern ausverhandelt und im Gesetz festgeschrieben. Die Kostentragung bei Nichterreichen dieser Ziele ab 2013 soll in einer gesonderten Vereinbarung geregelt sein.
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