Der Grund: Sie hatten zunächst die Strafe nur der Höhe nach bekämpft und nicht grundsätzlich. Daher seien ihre Beschwerden vom LVwG abzuweisen gewesen, befand dieses, und es gebe auch keine Revisionsmöglichkeit. Die grundsätzliche Klärung der Frage konnte damit diesmal nicht erfolgen.
Summe wurde reduziert
Verhandelt wurde über Beschwerden von vier Mitgliedern, die von der oö. Landespolizei Geldstrafen von mehreren Hundert Euro wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" erhielten, nachdem sie sich am 21. und 28. November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten die Strafen bei der Behörde bekämpft - allerdings baten sie nur um eine Reduzierung der Summe, die auch erfolgte. Die Strafe als solche bekämpften sie damals aber nicht.
"Hehre Motive"
Daher sei diese rechtskräftig geworden und die Beschwerde beim LVwG abzuweisen gewesen, befand dieses am Mittwoch in öffentlicher Verhandlung - auch wenn den Aktivistinnen und Aktivisten in der Begründung der Entscheidung "sehr hehre Motive" attestiert wurden. "Uns ist die Bedeutung des Klimaschutzes bewusst", betonte ein Richter, aber man habe in diesem Fall gar nicht dem Grunde nach darüber entscheiden dürfen.
"Ich mache das nicht, weil es mir Spaß macht oder weil ich irgendjemandem schaden will", sagte eine der Beschwerdeführerinnen. Vielmehr: "Ich hasse das. Ich will den Leuten nicht im Weg sitzen, die zur Arbeit wollen", aber sie sehe keine Alternative. "Diese Regierung tut einfach nichts. Ich habe so Angst."
(APA)
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