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Klimaaktivist in Wien musste Unterhose runterziehen: Fall kommt vor Höchstgericht

Ein Klimaaktivist musste bei einer Durchsuchung von der Polizei seine Unterhose runterziehen.
Ein Klimaaktivist musste bei einer Durchsuchung von der Polizei seine Unterhose runterziehen. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
"Unterhose bis zum Knie"
Durchsuchung von nackten Klima-Aktivisten nicht erlaubt

Ein Fall eines Klimaaktivisten, der während einer Durchsuchung von der Wiener Polizei im Februar gezwungen wurde, auch seine Unterwäsche hinunterzuziehen, wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verhandelt. Der Aktivist hatte die Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme bemängelt und im September vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Recht bekommen. Eine Sprecherin bestätigte, dass die Landespolizeidirektion Wien eine außerordentliche Revision eingereicht hat.

Klimaaktivist musste bei Durchsuchung von Wiener Polizei die Unterhose runterziehen

Derzeit führt das Verwaltungsgericht Wien das im Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) vorgesehene Vorverfahren durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch dem Aktivisten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der VwGH wird daraufhin eine Entscheidung auf der Grundlage dieser Informationen treffen.

Der 24-jährige Aktivist, der Mitglied der "Letzten Generation" ist, hatte am 20. Februar an einer Klebe-Protestaktion in Wien teilgenommen und wurde daraufhin festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände gebracht. Dort wurde er im Rahmen einer Durchsuchung gezwungen, seine Unterhose "bis zum Knie hinunterzuziehen". Der betreffende Polizist hatte dieses Vorgehen als Teil des "Standardprozedere" gerechtfertigt, da Eigen- oder Fremdgefährdung im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden könne. Es bestand zudem der Verdacht, dass sich möglicherweise Superkleber in der Unterwäsche des Mannes befand. Das Ziel war, zu verhindern, dass sich jemand im PAZ anklebt.

Fall landet vorm Höchstgericht

Da jedoch keine Anzeichen für eine Gefährdung vorlagen, wurde dem 24-Jährigen unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Recht gegeben. Eine solche Maßnahme sei im Rahmen einer Festnahme nur dann erlaubt, um Eigen- oder Fremdverletzungen zu verhindern und einer Flucht vorzubeugen. Mit abnehmendem Gefährdungspotenzial werde "eine Maßnahme wie die Durchsuchung eines unbekleideten Körpers grundsätzlich unverhältnismäßig", so das Verwaltungsgericht damals. Diese Entscheidung stimmte auch mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) überein.

In der außerordentlichen Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof muss die Polizei nun zeigen, dass das Verwaltungsgericht Wien von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen ist. Der Rechtsanwalt des 24-Jährigen, Clemens Lahner, äußerte sich gespannt auf die Argumentation der Polizei in diesem Zusammenhang.

(APA/Red)

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