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Klage: Rechtsanwalt fälschte Testament

Zwei Brüder des Anwalts führen am Landesgericht Feldkirch seit gestern einen Zivilprozess gegen drei Familienmitglieder.
Zwei Brüder des Anwalts führen am Landesgericht Feldkirch seit gestern einen Zivilprozess gegen drei Familienmitglieder. ©APA/ERWIN SCHERIAU/Themenbild
Nachwirkungen des Vorarl­berger Justizskandals um gefälschte Testamente beschäftigen weiterhin Gerichte.
Alles zur Testamentsaffäre

(Neue/Seff Dünser)

Ein inzwischen verstorbener Rechtsanwalt, der im Verdacht steht, an den Betrügereien am Bezirksgericht Dornbirn mitgewirkt zu haben, wird von Teilen der eigenen Familie beschuldigt, das Testament des Vaters gefälscht zu haben.

Zwei Brüder des Anwalts führen am Landesgericht Feldkirch seit gestern einen Zivilprozess gegen drei Familienmitglieder. Die beiden Kläger vermuten, dass der Rechtsanwalt das Testament des 1987 verstorbenen Vaters selbst geschrieben und unterschrieben hat. Demnach soll der Anwalt mit der falschen letztwilligen Verfügung sich selbst und andere Familienmitglieder begünstigt und die Kläger benachteiligt haben. Die Kläger forderten in ihrer ursprünglichen Klage als Ausgleich dafür von den Beklagten 340.000 Euro. Zu den Beklagten zählen ein weiterer Bruder der Kläger, dessen Gattin sowie ein Neffe. Mit der Viertbeklagten, einer Schwester der Kläger, wurde in der Zwischenzeit eine finanzielle Einigung erzielt.

Klagsvertreter Martin Rützler sagte gestern bei der ers­ten Gerichtsverhandlung, der Rechtsanwalt sei nach Ansicht des im Justizskandal ermittelnden Staatsanwalts tief in sys­tematische Betrügereien mit Testamentsfälschungen verwickelt gewesen.

Die Beklagtenvertreter Birgitt Breinbauer und Marco Fiel brachten vor, das Testament des Erblassers sei korrekt zustande gekommen. Die Anwälte der Beklagten fordern die Abweisung der Klage schon deswegen, weil 31 Jahre nach dem Tod des Erblassers die behaupteten Ansprüche auch nach der absoluten Frist von 30 Jahren verjährt seien. Aus Sicht von Klägeranwalt Rützler liegt hingegen keine Verjährung vor, weil dafür die Einantwortung von 1988 maßgeblich sei. Zivilrichterin Franziska Eller wird nun in einem Zwischenurteil entscheiden, ob Verjährung vorliegt oder nicht.

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