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Klage nach Betriebsausfall: Erneuter Etappensieg für Bregenzerwälder Hotel

Das Hotel musste schließen, die Versicherung wollte nicht zahlen.
Das Hotel musste schließen, die Versicherung wollte nicht zahlen. ©Symbolbild: Pixabay, Rechtsanwalt Mähr
Das Bregenzerwälder Hotel war auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die Versicherung erfolgreich. Wie es nun weitergeht, verrät Rechtsanwalt Dr. Linus Mähr.
Erfolg in erster Instanz

Für den Betreiber des Bregenzerwälder Hotels brachte die Betriebsunterbrechung erhebliche Umsatzeinbußen. "Allein in diesem Bereich haben wir mehrere Hunderttausend Euro an Schaden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Linus Mähr, der das Hotel vertritt. Nach den behördlich angeordneten Betriebsschließungen und Betretungsverboten aufgrund von Covid-19 im März und April 2020 habe sich die Versicherung trotz bestehender Betriebsausfallversicherung geweigert, für die komplette Dauer der Betriebsunterbrechungen zu zahlen. Die Versicherung zahlte nur für jene Betriebsunterbrechung, die in den ersten 12 Tagen auf der Grundlage des Epidemiegesetzes erfolgte. Nicht jedoch für die darauf folgende Schließung: "Danach hat man nicht mehr aufgrund des Epidemiegesetzes geschlossen, sondern aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes, beziehungsweise einer darauf fußenden Verordnung, die mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig angesehen wurde", so Mähr gegenüber VOL.AT.

Schließung nicht gleich Schließung

Das Betretungsverbot gemäß dem Covid-19-Maßnahmengesetz sei nicht mit einer Betriebsschließung gleichzusetzen, so das Hauptargument der Versicherung. Einerseits, da in der Versicherungspolice vom Epidemiegesetz die Rede sei. Hier seien die bisherigen Instanzen der Meinung gewesen, dass dieses als Spezialgesetz zu sehen sei. Andererseits sei es keine Betriebsschließung gewesen, sondern ein Betretungsverbot. "Die bisherigen Instanzen waren der Auffassung, dass für ein Hotel praktisch ein Betretungsverbot mit einer Betriebsschließung gleichzusetzen wäre", verdeutlicht der Rechtsanwalt in diesem Zusammenhang. "Man hat eine Versicherung, bei der man über Jahre praktisch diese Versicherungsprämie einzahlt und dann schlussendlich kriegt man die Versicherungsleistung nicht, obwohl, man der Auffassung ist, sie würde einem zustehen", gibt Dr. Linus Mähr die Sicht des Hotels zu verstehen.

Das Hotel musste covid-bedingt schließen. Symbolbild: Pixabay

Gegenseite muss aktiv werden

Wie es nun für das Bregenzerwälder Hotel weitergehe, sei rechtlich noch offen. Hier werde der oberste Gerichtshof entscheiden, so Mähr. Dann werde man sehen. Bei einem Prozessverlust würden sich die gesamten Klagen erledigen. "Wenn wir gewinnen, gehen wir davon aus, dass die Versicherung das so akzeptiert und die entsprechenden geschädigten Hotels entschädigt", meint der Rechtsanwalt gegenüber VOL.AT. Die Haftsumme beträgt insgesamt rund 100.000 Euro. In erster Instanz klagte der Hotelbetreiber rund 60.000 Euro ein. "Inhaltlich haben wir alles bekommen und das wurde jetzt in zweiter Instanz in dieser Form bestätigt", erklärt Mähr. Es liege jetzt an der Versicherung, aktiv zu werden und das Urteil zu bekämpfen: "Wir haben jetzt zweimal gewonnen und es liegt jetzt an der Gegenseite, entsprechend Revision zu erheben." Diese Revision sei zulässig, da es in der Causa noch keine höchstgerichtliche Rechtssprechung gebe. "Dann werden wir eine Revisions-Beantwortung einbringen und dann entscheidet der oberste Gerichtshof."

Erneute Hotel-Schließungen

Mähr vertritt nicht nur das Bregenzerwälder Hotel, sondern auch andere Vorarlberg Beherbungsbetriebe. "Wir sind durch den Lockdown erneut in einer Situation, in der es zu einer Betriebsunterbrechung kommt", so Mähr zur derzeitigen Situation in der Branche. Hier müsse man abwarten, wie sich das Ganze weiter entwickle. Die von ihm vertretenen Hotels würden darauf hoffen, dass eine entsprechende Wintersaison möglich sei, sofern die Gesundheit dies ermögliche. In Kooperation mit dem arbeitsmedizinischen Zentrum für Industrie und Gewerbe sei es den Hotels mittlerweile möglich, PCR-Test innerhalb von zwei Stunden ohne Voranmeldung durchzuführen - zum Vergleich: Bisher musste mitunter 48 Stunden auf Testergebnisse gewartet werden. Das sei natürlich für die Hotels ein sehr positiver Aspekt, auch was den grenzübergreifenden Bezug angehe. "In den letzten Wochen war das der Lichtblick", so der Götzner Rechtanwalt abschließend.

(Red.)

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