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Klage gegen sechsjährige Skifahrerin auf Schadenersatz abgewiesen

Sechsjähriges Mädchen nach Skiunfall auf Schadenersatz verklagt.
Sechsjähriges Mädchen nach Skiunfall auf Schadenersatz verklagt. ©VOL.AT/Berchtold
Die Zivilklage einer deutschen Skiurlauberin gegen eine Sechsjährige sorgte für Aufsehen: Das Mädchen sollte nach einem Unfall 38.000 Euro Schadenersatz zahlen und für allfällige künftige Schäden aufkommen. Die Klage wurde nun in erster Instanz abgewiesen.
Kind auf Schadenersatz verklagt

Kann einer Sechsjährigen trotz ihres junges Alters zivilrechtlich ein Verschulden angelastet werden? Das war die entscheidende Frage in dem Schadenersatzprozess am Landesgericht Feldkirch, dessen Auftakt im vergangenen Jahr für Aufsehen sorgte. (“Skiunfall am Hochhäderich: Zivilprozess gegen ein sechsjähriges Kind“)

Klage gegen Kind (6) abgewiesen

Wie der ORF berichtet, wurde die Klage nun in erster Instanz abgewiesen. Dem Mädchen könne nur ein vernachlässigbares Mitverschulden angelastet werden, so Gerichtssprecher Norbert Stüttler. Bei Kindern gelte bei der Verschuldensfrage ein strengerer Maßstab.

Zur Vorgeschichte: Im Skigebiet Hochhäderich in Hittisau war es zwischen einer Frau und dem Mädchen auf der Piste zu einer Kollision gekommen. Beide Skifahrerinnen seien zu wenig aufmerksam gefahren, meint der skitechnische Gerichtsgutachter. Soweit bekannt, war die Skifahrerin in Schussfahrt unterwegs, während das Mädchen gerade eine Kurve fuhr, als es zum Zusammenst0ß kam.

Mädchen auf 38.000 Euro verklagt

Die Frau erlitt bei dem Unfall nach Angaben ihrer Anwältin schwere Verletzungen und könne seither nicht mehr Skifahren. Sie verklagte das Mädchen auf 38.000 Euro Schadenersatz sowie Haftung für allfällige zukünftige Schäden.

Den beendeten Vorprozess am Landesgericht Feldkirch hatte die klagende Erwachsene verloren. Sie hatte den Skilehrer und die Eltern des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geklagt, ehe sie Klage gegen das Mädchen einreichte. (red)

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