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Skiunfall am Hochhäderich: Zivilprozess gegen ein sechsjähriges Kind

Sechsjährige nach Skiunfall zivilrechtlich verklagt.
Sechsjährige nach Skiunfall zivilrechtlich verklagt. ©VOL.AT/Berchtold
Kann der beklagten Sechsjährigen trotz ihres junges Alters zivilrechtlich ein Verschulden angelastet werden? Das ist für Zivilrichterin Nadine Moosbrugger die entscheidende Frage in dem Schadenersatzprozess am Landesgericht Feldkirch, der am Montag begonnen hat.

Im Skigebiet Hochhäderich in Hittisau ist es zwischen einer Frau und einem unmündigen Kind auf einer Piste zur Kollision gekommen. Beide Skifahrerinnen seien zu wenig aufmerksam gefahren, meint der skitechnische Gerichtsgutachter. Die Unfallbeteiligten seien nach Ansicht des Sachverständigen in etwa im selben Ausmaß für den Zusammenstoß mitverantwortlich, berichtete Manuel Dietrich als Anwalt des Kindes.

Kind (6) auf 38.000 Euro verklagt

Die Frau hat sich bei dem Skiunfall schwer verletzt. Sie könne seitdem gar nicht mehr Ski fahren, sagte ihre Anwältin. Die Frau hat das Kind auf Schadenersatz geklagt. Der Streitwert in dem Zivilprozess beträgt knapp 38.000 Euro. Zudem fordert die Klägerin die Feststellung, dass das beklagte Mädchen für allfällige zukünftige Schäden aus dem Skiunfall zu haften hat.

Eine Frage der Einsicht

Zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann das beklagte Kind für den Fall der gerichtlichen Feststellung seines Verschuldens oder Mitverschuldens nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden dann gemacht, wenn dem unmündigen Kind Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden kann. Außerdem muss ein Vermögen in Form einer Versicherung bestehen, um Schadenersatzzahlungen leisten zu können.

Beide Voraussetzungen liegen nach Ansicht der Klagsvertreterin vor. Die kleine Teilnehmerin eines Skikurses habe die Grundtechniken des Skifahrens beherrscht und die FIS-Regeln für das richtige Verhalten auf der Skipiste gekannt, sagte die Anwältin der Klägerin gestern beim Prozessauftakt. Zudem bestehe für das Kind über seine Eltern eine Haftpflichtversicherung, die für die Schadenersatzforderungen aufzukommen hätte.

Die erwachsene Skifahrerin soll vor dem Unfall in Schussfahrt unterwegs gewesen sein. Das Kind soll eine Kurve gefahren haben. Den beendeten Vorprozess am Landesgericht hat die klagende Erwachsene angeblich verloren. Sie hatte den Skilehrer und den Vater des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geklagt.

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