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Klage gegen ÖGB-Chef Norbert Loacker endet mit einem Vergleich

Im Rechtsstreit Frank Nessler gegen Norbert Loacker kam es zu einem Vergleich.
Im Rechtsstreit Frank Nessler gegen Norbert Loacker kam es zu einem Vergleich. ©VOL.AT/Hartinger
Der Vorarlberger ÖGB-Vorsitzende verpflichtet sich, die in einem Betriebsrats-Flugblatt getätigten Äußerungen über den ehemaligen GRASS-Geschäftsführer Frank Nessler zukünftig zu unterlassen - Schadenersatz gibt es jedoch nicht.
Loacker geklagt

Die Klage des ehemaligen GRASS-Geschäftsführers Frank Nessler gegen den Vorarlberger ÖGB-Landesvorsitzenden und GRASS-Betriebsratsobmann Norbert Loacker endete gestern Dienstag mit einem rechtskräftig abgeschlossenen Vergleich. Das bestätigte Claudia Hagen, stellvertretende Pressesprecherin am Landesgericht Feldkirch, auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com. Im Kern gehe es darum, dass sich Norbert Loacker dazu verpflichtet habe, bestimmte Äußerungen über Frank Nessler zukünftig nicht mehr zu tätigen.

Nessler: “Vorwürfe haltlos”

Zur Erinnerung: Frank Nessler, der zwischen Februar 2009 und November 2011 bei GRASS als Geschäftsführer tätig war, klagte Loacker, weil dieser drei Jahre nach dessen eigenständigem Ausscheiden aus dem Unternehmen in einem Betriebsrat-Flugblatt Nessler mehrere Dinge vorwarf. In dem Flugblatt hieß es unter anderem: “Nun, ein kurzer Rückblick. Der ehemalige GF Hr. Nessler hatte im Umgang mit Geld eine besonders ausgeprägte Gabe, großzügig zu sein – mit Firmengeld – versteht sich. So war er sich nicht zu schade, im September 2011 die Mitglieder des GRASS Betriebsrates zu einer Messe nach Las Vegas einzuladen. Dass diese Reise auf Firmenkosten nicht stattfand, versteht sich von selber. Nicht mit uns! Dass im Auftrag von Herrn Nessler eine Führungsperson in der bezahlten Arbeitszeit aktiv Wahlwerbung für die NEOS betrieben hat, passt genau in dieses Bild.” Frank Nessler kritisierte vor der ersten Verhandlung Mitte Februar 2015, dass ihm diese Vorwürfe beruflich massiv geschadet hätten. “Diese Vorwürfe sind allesamt haltlos”, sagte Nessler damals.

Loacker “wird Behauptungen nicht mehr öffentlich tätigen”

Nun gibt es also einen Vergleich. Gerd Jelinek, der Rechtsvertreter von Frank Nessler, sagte diesbezüglich, dass sich Loacker verpflichtet habe, zukünftig diese im Flugblatt getätigten Äußerungen zu unterlassen. Zudem habe sich Loacker auch verpflichtet, zukünftig keine herabwürdigenden Äußerungen mehr über Frank Nessler in der Öffentlichkeit zu tätigen. Der Inhalt dieses Vergleiches wurde auch von Sanjay Doshi, dem Rechtsvertreter von Norbert Loacker, bestätigt. “Herr Loacker wird diese Behauptungen nicht mehr öffentlich tätigen und auch nicht mehr herabwürdigend über Herrn Nessler sprechen.”

Keine Richtigstellung

Die von Frank Nessler ursprünglich geforderte diesbezügliche Richtigstellung in besagtem GRASS-Betriebsrats-Flugblatt in einer der nächsten Ausgaben werde es hingegen nicht geben, sagten die beiden Anwälte. Auch die geforderte Schadenersatz-Zahlung von 50.000 Euro ist vom Tisch.

(gübi/WPA)

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