Kirchenlieder in Klasse: Eltern blitzten auch bei VfGH ab
Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab, da von ihr “die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist”.
Behandlung abgetreten
“Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall aber nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes”, heißt es laut einer Aussendung der Initiative “Religion ist Privatsache” in der Begründung des Beschlusses. Deshalb trat der VfGH die Behandlung der Beschwerde wieder an den VwGH ab. Sollte dieser gegen die Eltern entscheiden, würden diese den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, so die Laizismus-Initiative.
Beschwerde unzulässig
In der Volksschule im Bezirk Tulln fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren – trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde – zunächst beim Landesschulrat als auch später beim Verwaltungsgericht gescheitert. Letzteres hatte die Beschwerde “mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen”. (APA)
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