In der Schule fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren – trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde – zunächst beim Landesschulrat als auch später beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Letzteres habe die Beschwerde “mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen”.
(APA)
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