Demnach gab es in diesem Zusammenhang “keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht gegen H. oder andere Personen”. Wie der OStA-Bericht beweist, wurde in diese Richtung nicht nur gegen Ernst H., sondern drei weitere Verdächtige ermittelt. Erhärten ließen sich die Verdachtsmomente nicht.
Geprüft: Fall Kampusch mit Kinderporno-Ring verknüpft
Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, der 2009 die Ermittlungen übernommen hatte, ordnete die Befragung von nicht weniger als 30 Zeugen an, um der Vermutung nachzugehen, Ernst H. könnte sich in einem “Kinderporno-Ring” bewegt haben. Diese Befragungen lieferten dafür keinen Beleg.
Ernst H. wurde schließlich auch vom letzten verbliebenen Vorwurf der Begünstigung gerichtlich freigesprochen. Das Wiener Straflandesgericht sah es im August 2010 als nicht erwiesen an, dass H. nach Kampuschs geglückter Flucht ihren Entführer durch eine mehrstündige Autofahrt, als bereits nach Priklopil gefahndet wurde, vom Zugriff der Polizei bewahrt hatte.
Priklopil entführte Kampusch allein
In einem weiteren publizierten Bericht ist übrigens nachzulesen, dass Oberstaatsanwalt Mühlbacher bei Aufnahme seiner Tätigkeit im Fall Kampusch sich durchaus nicht möglicher Mittäter Priklopils verschlossen hatte. Bei “vernetzter Betrachtung” liege der Verdacht nahe, dass Priklopil “die Entführung im Auftrag oder gemeinsam mit einem oder mehreren weiteren Tätern ausführte, wobei ein plangemäßes Vorgehen aber letztlich scheiterte“, hielt Mühlbacher im September 2009 fest. Die weiteren Erhebungen brachten ihn aber ebenso wie die bis dahin tätig gewesenen Staatsanwälte zur Überzeugung, dass Priklopil ein Einzeltäter war.
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