Konkret können Betreuungskosten bis höchstens 2300 Euro pro Jahr und pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr abgesetzt werden wenn das Jahreseinkommen mindestens 11.000 Euro beträgt.
Das heißt, dass je nach Einkommenshöhe, außergewöhnlichen Belastungen und steuerlichen Absetzbeträgen teilweise sogar bis 36,5 % und evtl. mehr der Kinderbetreuungskosten rückerstattet werden.
Unter „Außergewöhnliche Belastungen” können Sie laut Auskunft des Finanzamtes die Kinderbetreuungskosten bis 1 Jahr nach der Bescheid Erstellung die Rückerstattung beantragen. Mehr Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung erhalten sie unter https://finanzonline.bmf.gv.at
Info und Kontakt:
E-Mail: kinderhuesle.regaboga@gmail.com
Tel: O5550-2134-23 oder 0650-6740 880 (während den Öffnungszeiten)
Unsere Öffnungszeiten:
Mo und Mi: 7:15 – 16 Uhr
Di, Do u. Fr: 7:15 – 13:30 Uhr
Mo, Di, Mi und Do: Mittagsbetreuung mit warmem Essen
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