Die Bischofskonferenz sieht in ihrer Begutachtungsstellungnahme “zahlreiche offene Fragen” und “teilt die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches im Kindergarten erschwert sein kann”.
Kirche bezweifelt Regelungsbedarf
Aus Sicht der Bischöfe ist offen, ob für das angestrebte Kopftuchverbot überhaupt ein Regelungsbedarf besteht und wenn ja, ob diese Maßnahme als ein Eingriff in die Grundrechte hinlänglich gerechtfertigt ist. “Begegnet diese Maßnahme einem tatsächlichen, in signifikantem Ausmaß auftretenden Problem?” Ein Regelungsbedarf zu diesem Thema sei bisher “nicht eindeutig erhoben worden”, findet die Bischofskonferenz.
“Eingriff in die Grund- und Menschenrechte”
Weiters geben die Bischöfe zu bedenken, dass das geplante Kopftuchverbot einen “Eingriff in die Grund- und Menschenrechte”, darstellt. Solche seien nur möglich, wenn sie “im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten Anderer sind”. Weiters bezweifelt die Bischofskonferenz generell die Sinnhaftigkeit des geplanten Kopftuchverbots als Maßnahme, das angestrebte Ziel zu erreichen.
(APA)
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