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Kinder haben immer Vorrang - 20 Jahre unsichtbarer Schutzweg

Fahrzeuglenker müssen Kindern immer das sichere und unbehinderte Überqueren der Straße ermöglichen. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) appelliert: Im Ortsgebiet immer aufmerksam fahren und die Tempolimits beachten!


Im Jahr 2013 verunglückten auf Österreichs Straßen 1.359 Kinder bis 14 Jahre als Fußgänger, Radfahrer oder mit ihren Spiel- und Sportgeräten (z.B. Skateboard, Scooter). Hinter einigen dieser Unfälle steckt die Impulsivität von Kindern: Einem Ball hinterherlaufen, sich von der Hand der Mama losreißen, weil auf der anderen Straßenseite der Opa wartet, am Smartphone spielen – es gibt unzählige Auslöser für Kinder, um unerwartet auf die Straße zu springen, denn die vorausschauende Gefahrenwahrnehmung bildet sich erst bis zum 14. Lebensjahr vollständig aus.

Der Gesetzgeber nimmt Kinder daher explizit vom Vertrauensgrundsatz aus. Seit 1.10.1994 gilt mit § 29a der StVO zusätzlich der “unsichtbare Schutzweg” in seiner heutigen Fassung: Kann ein Fahrzeuglenker erkennen, dass Kinder einzeln oder in Gruppen – auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden – die Fahrbahn überqueren oder überqueren wollen, muss er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und anhalten. Also bereits dann, wenn die Kinder noch am Gehsteig stehen und über die Fahrbahn gehen wollen. Kinder haben also immer Vorrang. “Die Unberechenbarkeit von Kindern trifft aber oft auf die Unberechenbarkeit von Lenkern”, weist Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) auf ein Problem hin: Die geringe Anhaltebereitschaft von Fahrzeuglenkern und das Überschreiten von Tempolimits im Ortsgebiet.

“Echter” Schutzweg: Nur jedes zweite Kind kann ungehindert die Straße queren!
Selbst vor tatsächlich gekennzeichneten Schutzwegen (Zebrastreifen) gehen viele Fahrzeuglenker nicht vom Gas. Ein besonderer Konfliktherd ist der “ungeregelte” Schutzweg, also ein nur durch Zebrastreifen und Verkehrszeichen markierter Fußgängerübergang. Hier gilt seit 1.10.1994: Ein Fußgänger hat prinzipiell Vorrang, wenn er sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will. Das KFV hat im Sommer 2013 die Anhaltebereitschaft von rund 4.300 Fahrzeuglenkern an 14 Schutzwegen in Wien, Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark untersucht und kam zu dem ernüchternden Ergebnis: 67% der Fahrzeuglenker lassen Erwachsene sicher queren, nur 59% der Fahrzeuglenker bleiben aber für Kinder stehen. “Kinder sind wegen ihrer Körpergröße schwerer wahrnehmbar und ihr Verhalten ist mitunter schwer zu interpretieren”, erklärt Thann mögliche Ursachen. “Fakt ist aber auch, dass die Anhaltebereitschaft sinkt, je schneller ein Lenker unterwegs ist.”

Pkw-Lenker: zu schnell fürs Bremsen
Das KFV erhebt immer wieder das Geschwindigkeitsverhalten in Tempo-30- und Tempo-50-Zonen. Fazit: Betrachtet man den Durchschnitt der letzten fünf Jahre, überschreiten in Tempo-30-Zonen beinahe drei Viertel (74%) der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit – jeder sechste Lenker (15%) ist mit mehr als 41 km/h unterwegs. Gilt Tempo 50, fährt immerhin noch jeder zweite Lenker (48%) schneller als erlaubt. “Den wenigsten Pkw-Lenkern ist bewusst, wie lange der Anhalteweg schon bei niedrigen Geschwindigkeiten ist”, sagt Thann. Bereits bei 30 km/h beträgt er fast 13 Meter, bei 50 km/h ist er mit 26 Metern doppelt so lange und bei 70 km/h kommt ein Auto erst nach mehr als 45 Metern zum Stillstand. Entsprechend steigen die Aufprallgeschwindigkeiten und werden mit jedem km/h fataler: Eine Kollision bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h endet für mehr als 70% der involvierten Fußgänger tödlich. “Tempolimits werden unter anderem dort verordnet, wo sich die Wege von Fahrzeuglenkern mit jenen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern kreuzen. Kinder entdecken ihre Welt erst langsam und sind auf die Rücksicht der Erwachsenen angewiesen. Daher: Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren – vor allen Schutzwegen, auch vor den unsichtbaren!”, appelliert Thann.

 

Quelle: KFV

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