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Kind in Hundebox gesperrt: Frau wegen Mordversuch angeklagt

Vor dem Landesgericht Krems muss sich die Mutter verantworten.
Vor dem Landesgericht Krems muss sich die Mutter verantworten. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Im Fall eines Zwölfjährigen, der angeblich von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox eingesperrt und misshandelt wurde, wirft die Staatsanwaltschaft Krems der Frau den Vorwurf des versuchten Mordes vor.
Kind in Hundebox gesperrt: Anklage eingebracht
Kind in Hundebox gesperrt: Daten rekonstruiert

Die Anklagepunkte gegen die Frau umfassen außerdem das Quälen oder Vernachlässigen von unmündigen, jüngeren oder wehrlosen Personen sowie die Freiheitsentziehung. Eine Mitverdächtige wird beschuldigt, wiederholt Gewalt ausgeübt zu haben. Darüber hinaus wurde die Einweisung beider Angeklagter in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

Mutter droht bei Verurteilung wegen Mordversuch lebenslange Haft

Die Anklage ist kürzlich eingegangen und gemäß dem Sprecher des Landesgerichts Krems noch nicht rechtskräftig. Die Mutter bestreitet den Vorwurf des versuchten Mordes, wie ihre Verteidigerin Astrid Wagner erklärt. Die Mitangeklagte wird sich auf Anfrage der APA nicht schuldig bekennen, so ihr Rechtsanwalt Sascha Flatz am Montag. Es wurde noch kein Prozesstermin festgelegt.

Die beiden Frauen befinden sich momentan in einer Einrichtung für forensische Therapie. Laut einem Bericht der "Krone" hat die Mutter die Tat begangen, während sie unter dem Einfluss einer schweren Geisteskrankheit stand. Ihre Komplizin zeigt "hoch pathologische" Tendenzen. Das psychiatrische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass beide Frauen zurechnungsfähig, aber gefährlich sind. Es besteht die Befürchtung weiterer Straftaten. Aus diesem Grund beantragt die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gemäß Paragraf 21, Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes kann die Mutter eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Für die Mitangeklagte, die als Beitrags- oder Bestimmungstäterin anhaltende Gewalt ausgeübt hat, beträgt die Strafdrohung bis zu zehn Jahre.

32-jährige Mutter soll Sohn geschlagen und in Hundebox gesperrt haben

Die 32-Jährige wird beschuldigt, ihren Sohn über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis November 2022 misshandelt zu haben. Dabei soll sie ihn unter anderem geschlagen, gefesselt, geknebelt und wiederholt für Stunden in eine Hundebox gesperrt haben. Zusätzlich soll sie das Kind vernachlässigt und hungern lassen haben. Obwohl der Junge in akuter Lebensgefahr war, hat die Frau offenbar keine medizinische Hilfe herbeigerufen. Am 23. November 2022 hatte das Kind nur noch eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und befand sich im Koma. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung verständigt haben und das Kind wurde daraufhin ins Krankenhaus gebracht. Später verbesserte sich sein Gesundheitszustand.

Im Herbst 2022 wurde die Mutter verhaftet, Anfang März erfolgte dann die Festnahme der 40-jährigen mutmaßlichen Komplizin. Der Frau wird vorgeworfen, der 32-Jährigen Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben zu haben. Untersuchungen gegen einen Polizisten - angeblich der frühere Partner der 40-Jährigen - wurden eingestellt. Es gab Vermutungen, dass er die Frau bei der Vertuschung ihrer Straftaten unterstützt haben könnte.

Expertengruppe beschäftigt sich mit Vorwürfen an Behörden

Nachdem der Fall bekannt wurde, gab es Kritik an den Behörden. Die Kinder- und Jugendhilfe betonte, dass interne Abläufe sofort überprüft wurden und "alle Vorgaben eingehalten wurden". Eine Expertengruppe mit sechs Mitgliedern hat ihre Arbeit im August aufgenommen. Die unabhängige Kommission unter der Leitung der niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wird Rechtsvorschriften, Prozesse und Schnittstellen überprüfen und mögliche Verbesserungsvorschläge machen. Ein Abschlussbericht wird im Januar 2024 erwartet.

(APA/Red)

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