Keine Verstöße gegen Baubescheid bei Stadttunnel Feldkirch

Anfang Mai war diesbezüglich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige eingegangen, die nach Feldkirch weitergeleitet wurde. Bei der Prüfung habe man keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte entdeckt, so Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, zur nun erfolgten Einstellung der Ermittlungen.
In der Anzeige soll den Betreibern, darunter der projektleitenden Straßenbauabteilung des Landes, vorgeworfen worden sein, Auflagen aus dem Baubescheid des über 300 Mio. Euro teuren Stadttunnels verletzt zu haben. Bürgerinitiativen prangern seit geraumer Zeit an, dass das Land Vorschreibungen beim Bau nicht einhalten würde. Das Projekt zur Entlastung des verkehrsgeplagten Stadtgebiets ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen umstritten.
Tunnel muss bis 2030 fertig sein
Die Vorarlberger Landesregierung hatte den Betreibern - Land Vorarlberg, Stadt Feldkirch und Vorarlberger Energienetze GmbH - 2015 mit Schreiben der Abteilung Straßenbau des Amtes der Landesregierung die Genehmigung für Errichtung und Betrieb gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) erteilt. Tunnelgegner zogen vergeblich vor die Höchstgerichte. Mit ersten Bauarbeiten wurde bereits begonnen, der Vortrieb für den Haupttunnel wird im Herbst starten. Laut Bescheid muss das Projekt, das aus einem unterirdischen Kreisverkehr mit mehreren Armen besteht, bis 2030 fertig sein.
(APA)
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