Keine Testpflicht für Genesene und Kinder

Wer an Covid-19 erkrankt und wieder genesen ist, muss für einen Besuch von Gasthaus oder Theater für ein halbes Jahr keinen Test vorlegen. Für Genesene gilt ein halbes Jahr ab der Erkrankung eine Befreiung von der Testpflicht. Der Absonderungsbescheid vom Zeitpunkt der Erkrankung muss als Nachweis allerdings vorgelegt werden, laut Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Ein Antikörpern-Nachweis gilt ebenfalls als Befreiung von der Testpflicht, allerdings nur für drei Monate. Allerdings ist dieser Nachweis nur mit einem aufwendigen Verfahren möglich.
Regelung für Kinder
Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Testpflicht befreit, um die Möglichkeiten der am 15. März in Kraft getretenen Öffnungen nützen zu können.
Pendler müssen weiter testen
Die Regeln zum Grenzübertritt bleiben unberührt. Pendler benötigen weiterhin einen negativen Coronatest aus der Teststraße, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Genesene haben keine Erleichterungen an den Grenzen.
(VOL.AT)
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