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Die verschiedenen Testvarianten im Überblick

Ein negativer Selbsttest reicht für einen Wirtshausbesuch nicht aus.
Ein negativer Selbsttest reicht für einen Wirtshausbesuch nicht aus. ©VOL.AT/Paulitsch
Negativer PCR-, Antigen- oder Selbsttest: Welcher Test wo gilt, und wo er gemacht werden kann.
Welche Vorschriften in Lokalen gelten

Die Öffnungsschritte in Vorarlberg sind an bestimmte Bedingungen gebunden. So sind etwa Wirtshausbesuche nur mit einem negativen PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt. Für Veranstaltungen - etwa einen Theater- oder Kinobesuch - reicht ein negativer, ins System des Landes hochgeladener Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) aus.

Im Folgenden ein Überblick über die verschiedenen Testvarianten.

Zahlreiche Teststationen

Kostenlose Testmöglichkeiten gibt es in neun Landes-Teststationen, 29 Gemeinde-Teststationen sowie in sechs Teststationen des Bundesheers. Zudem werden in 34 Apotheken gratis Tests durchgeführt, und der Landes-Testbus fährt jede Woche 15 Gemeinden an. Anmeldungen zur Testung in einer Teststation sind über den Link www.vorarlberg.at/coronatest möglich.

Der PCR-Test

Ein PCR-Test berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Ein solcher Test kann in Vorarlberg nur in den Teststraßen in Dornbirn und Bludenz abgenommen werden. Als Zutrittsberechtigung gilt ein PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach Abnahme.

Der Antigentest

Ein Antigentest, der in einer befugten Stelle unter Aufsicht durchgeführt wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Antigentest innerhalb von 48 Stunden nach Abnahme.

Der Selbsttest

Ein SARS-CoV-2-Test zur Eigenanwendung ("Selbsttest"), der über die Testplattform des Landes Vorarlberg registriert wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Selbsttest innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme.

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(APA)

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