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Keine Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen?

Unbefriedigende Anfragebeantwortung durch Sozialminister Buchinger - nicht arbeitsfähige Menschen mit Behinderungen von Grundsicherung ausgeschlossen – Lebenshilfe Vorarlberg plädiert für Verantwortung aller, nicht nur der Familien
Anfrage Mindestsicherung
Antwort Mindestsicherung

Enttäuschend fiel die Antwort des Sozialministers Buchinger auf die Frage aus, ob Menschen mit Behinderungen in die Grundsicherung miteinbezogen sind, stellt der Geschäftsführer der Lebenshilfe Vorarlberg Dr. Heinz Werner Blum fest. Auf die Anfrage der drei Vorarlberger Bundesräte Edgar Mayer, Jürgen Weiß und Reinhold Einwallner antwortete Buchinger, dass sich die bedarfsorientierte Mindestsicherung klar von Grundeinkommensmodellen abgrenze und keine allgemeinen erwerbs- und bedarfsunabhängige Leistungen kenne.

In diesem Zusammenhang vertritt Heinz Werner Blum die Ansicht, dass sich die Grundposition – alle Menschen sind grundsätzlich selbsterhaltungsfähig (erwerbsfähig) und daher nicht ihr Leben lang gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigt – durchsetzen müsse. Dies eröffne Menschen mit Behinderungen zusätzliche Chancen zur Gestaltung ihres Lebens. Denn sie erhalten dadurch mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten und dies durchaus im Sinne von Rechten und Pflichten.

Basierend auf dem individuellen Hilfe(Begleit)bedarf und dem Prinzip des Nachteilsausgleiches, so Heinz Werner Blum, soll die Gemeinschaft – sprich die öffentliche Hand – Menschen mit Behinderungen (und nicht den Eltern) die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Diese können die Mittel dann mit dem Sachwalter oder Angehörigenvertreter ihrer Vorstellung entsprechend sinnvoll ausgeben. Sie selbst aber sollen durchaus in der Wertschöpfungskette den ihnen zumutbaren Teil beitragen.

Wichtig sei, dass die Anspruchsberechtigung auf den Menschen mit Behinderungen übergehe und er – gemessen an seinen Fähigkeiten – die Solidarität der Gemeinschaft in Anspruch nehmen könne und nicht ein Leben lang vom Einkommens- und Vermögensstatus der Eltern abhängig sei. Die österreichische Gesellschaft solle sich für alle ihre MitbürgerInnen verantwortlich zeigen und nicht den „Familien“ allein ein Leben lang diesen Part überwiegend zumuten.

Anhang:
Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Jürgen Weiß und Ing. Reinhold Einwallner
Anfragebeantwortung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz

Dr. Heinz Werner Blum
Geschäftsführer der Lebenshilfe Vorarlberg
Vizepräsident der Lebenshilfe Österreich

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