Keine Gefährdung des Grundwassers
Die Verständigung der zuständigen Stellen erfolgte plangemäß, sodass die Sachverständigen über die Situation informiert waren. Der Brandort wurde bereits von Sachverständigen der Abteilung Abfallwirtschaft inspiziert. “Sofortmaßnahmen sind nach deren Einschätzung nicht erforderlich”, so Egger. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei auch von keiner akuten Gefährdung von Boden oder Luft auszugehen.
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OTS0239 2006-11-16/15:50
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