Keine Fahrlässigkeit bei Kuh-Attacke in Tirol
Die Ermittlungsberichte der Polizei seien bereits ausgewertet worden, erklärte Mayr. Die Anklagebehörde hatte nach dem Vorfall ein Verfahren gegen unbekannte Täter wegen des “Anfangsverdachts” der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Die bisher öffentlich gemachten Obduktionsergebnisse hatten ergeben, dass die Frau zu Tode getrampelt wurde.
Die 45-Jährige war in dem eingezäunten Bereich mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch schließlich ihren schweren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben.
Nach dem Vorfall brach eine Debatte über mögliche Konsequenzen aus der Kuhherden-Attacke aus. Die Tiroler Landwirtschaftskammer kündigte an, Verhaltensregeln für Wanderer auf Almen erarbeiten zu wollen und gab als erste Maßnahme einen Info-Folder mit Illustrationen heraus. Nach der tödlichen Attacke gab es in Tirol weitere Zwischenfälle mit Wanderern und Kühen.
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