Das ist ansonsten nicht der Fall. Laut Wiener Buschenschankgesetz dürfen die Betriebe normalerweise nur von Mitte April bis Ende Oktober öffnen - und auch das nur von Freitag bis Sonntag bzw. an Feiertagen. Nun habe man auf den Wunsch kleiner Winzerbetriebe reagiert, hieß es. Die Bewirtung von Gästen ist ab 15. Mai täglich erlaubt. Und ausnahmsweise dürfen die Buschenschanken auch bis Ende des Jahres Wein und lokale Schmankerl anbieten.
"Der Wiener Wein, die Heurigen und Buschenschanken prägen unsere Stadt und das Lebensgefühl der Wiener seit jeher. Wir wollen mit dieser Ausnahmeregelung die Wiener Winzer in diesen schwierigen Zeiten unterstützen", so Sima. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2020, danach tritt wieder das ursprüngliche Buschenschankgesetz in Kraft.
(APA/Red)
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