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Keine Abschiebung trotz sieben Vorstrafen

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Symbolbild ©Pascal Pletsch / VOL.AT
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Bosnier lebt bereits seit 1992 in Österreich und hat hier für Straftaten stets nur Geldstrafen erhalten.

Von Seff Dünser/NEUE

Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, Verleumdung, Stalking, Betrug, Urkundenunterdrückung, Sachbeschädigung: Der in Vorarlberg lebende Bosnier wurde in Österreich zwischen 2009 und 2018 bereits sieben Mal strafrechtlich verurteilt, vier Mal an Bezirksgerichten und drei Mal am Landesgericht. Erstaunlicherweise kam der Verurteilte stets mit einer Geldstrafe davon.

In erster Instanz verfügte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Mai die Ausweisung und Abschiebung des Ausländers nach Bosnien-Herzegowina. Weil der siebenfach Vorbestrafte für Österreich eine Gefahr darstelle, hat die Vorarlberger BFA-Regionaldirektion in Feldkirch über ihn ein Einreiseverbot für Österreich für drei Jahre verhängt.

Bescheid aufgehoben

In zweiter Instanz gab nun aber das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde des Bosniers statt und hob den negativen BFA-Bescheid ersatzlos auf. Demnach darf der vorbestrafte Ausländer weiterhin in Öster­reich leben. Die gerichtliche Entscheidung kann jedoch noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.

Seit 1992 rechtmäßig in Österreich

BVwG-Richter Markus Mayr­hold begründete seine Entscheidung so: Der Bosnier lebe bereits seit 1992 rechtmäßig in Österreich. Er habe damit 65 Prozent seines bisherigen Lebens in Österreich verbracht. Zudem sei der Ausländer nie im Gefängnis gesessen. Die strafrechtlichen Verurteilungen hätten ausschließlich zu Geldstrafen geführt. Deshalb sei das persönliche Interesse des Bosniers auf ein Leben in Österreich höher zu bewerten als das öffentliche Interesse der Republik Österreich an der Aufrechterhaltung der Sicherheit.

Nur loses Verhältnis zu Eltern

Bei der Abwägung der unterschiedlichen Interessen des Ausländers und des Staates habe das BFA außer Acht gelassen, dass das Verhältnis des Bosniers zu Bosnien und dessen dort lebenden Eltern nur ein loses sei, bemängelte der Richter. In sein Heimatland reise der bosnische Staatsbürger nur als Urlauber oder für Besuche bei seinen Eltern. Zudem gehe der Südosteuropäer in Vorarlberg seit 2006 regelmäßig einer Arbeit nach und sei der deutschen Sprache mächtig.

Als Jugendlicher kam der Bosnier vor seinem letzten Pflichtschuljahr nach Österreich. Er war in Österreich verheiratet und ist mittlerweile geschieden. Auch sein Bruder und sein Cousin leben in Österreich. Als Arbeiter verdiente der Mann in Vorarlberg zuletzt netto 1000 Euro im Monat.

(Neue, red.)

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