Die Argumente von Apple reichten nicht für ein Verkaufsverbot aus, meinte die Richterin. Auch wenn Samsung dem iPhone Kunden abgejagt haben könnte, gebe es keine Gefahr, dass Apple alle seine Nutzer verliere oder aus dem Smartphone-Geschäft gedrängt werde, heiße es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. In den USA müssen für ein Verkaufsverbot bestimmte Punkte wie ein nicht wiedergutzumachender Schaden erfüllt sein.
Apple kann Berufung einlegen
Apple kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Ein Verkaufsverbot wäre für den Konzern potenziell mehr Wert als die Milliardenzahlung, weil Apple damit auch neuere Geräte ins Visier nehmen könnte, die auf Technologien entsprechender Patente zurückgreifen.
Sofort von einem Verkaufsverbot betroffen gewesen wären neben kaum noch relevanten älteren Modellen auch immer noch verkaufte Geräte wie das Smartphone Galaxy S2.
Samsung hoffte auf Kappung des Schadenersatzes
Zugleich wies Koh die Forderung von Samsung nach einem neuen Prozess ab. Die Südkoreaner hatten dem Sprecher der Geschworenen Fehlverhalten und Voreingenommenheit vorgeworfen. Samsung versucht, auch den Milliarden-Schadenersatz noch deutlich zu kappen. (APA)
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