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Kein Urteil beim Spitzel-Affäre-Prozess

Verfahren gegen Josef Kleindienst und Michael Kreissl wurde auf den 12. Februar 2004 vertagt - Staatsanwalt will weitere Zeugen hören.

Wider Erwarten keine Urteile gab es am Donnerstag in der Prozess-Neuauflage rund um die so genannte Spitzel-Affäre: Das Verfahren gegen Josef Kleindienst, den ehemaligen freiheitlichen Polizeigewerkschafter und „Aufdecker“ der Causa, sowie den früheren Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Kreissl wurde auf den 12. Februar 2004 vertagt. Staatsanwalt Michael Klackl will weitere Zeugen hören, um seinen Vorwurf zu untermauern, Kleindienst habe eine geheime Polizei-Aktion und somit ein Amtsgeheimnis verraten.


Kleindienst soll von Kreissl gebeten worden sein, den Termin für eine groß angelegte, geheime Drogen-Razzia zu erfragen, „damit ihn die FPÖ ausschlachten kann“, wie Kleindienst behauptet. Die Wiener FPÖ habe vor der Razzia nämlich Zeitungsinserate mit der Forderung, die ausufernde Kriminalität zu bekämpfen, schalten wollen. Kreissl und die FPÖ weisen diese Darstellung entschieden zurück.

Weitere Zeugen sollen befragt werden


Da ein Kameramann derzeit in Kalifornien weilt, der bei der Razzia vor Ort war und im Zeugenstand eventuell erklären könnte, woher er den Termin kannte, musste Richter Wilhelm Mende vertagen. Womöglich werden zum nächsten Verhandlungstag weitere Medienvertreter geladen. Michael Kreissl bestand zusätzlich auf der Einvernahme von zwei Wiener FPÖ-Funktionären.


In der Spitzel-Affäre ging es hauptsächlich um die – angeblich auch politisch motivierte – Weitergabe personenbezogener, geheimer Daten aus dem zentralen Polizeicomputer. Auch von Geldflüssen war ursprünglich die Rede gewesen.


Zunächst wurden in diesem Zusammenhang unter anderem Erhebungen gegen zahlreiche führende FPÖ-Funktionäre wie den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, Justizminister Dieter Böhmdorfer, den Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas oder Volksanwalt Ewald Stadler geführt, welche die Staatsanwaltschaft jedoch mangels an Beweisen bzw. wegen Verjährung einstellte.


Angeklagt wurden schließlich nur Kleindienst und Kreissl, von ursprünglich 47 so genannten „Faktenkreisen“ blieben lediglich zwei Anklagepunkte übrig. Im Vorjahr wurden die beiden Beschuldigten im ersten Rechtsgang wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile im vergangenen Februar wegen Verfahrensmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung an.


Redaktion: Elisabeth Skoda

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