Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) bekommt mit dem”Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz” eine Ermächtigung zur Aufstockung des Katastrophenfonds.
Wie viel zusätzliches Geld es geben wird, ist vorerst noch nicht bekannt, da man auch noch nicht die endgültige Schadenssumme beziffern könne, sagte Schüssel. Es seien aber einige hundert Mio. Euro. Derzeit sind im Katastrophenfonds noch 31,5 Mio. Euro. Bei der Verteilung der Mittel auf die Bundesländer werde man sich an dem im Jahr 2002 vereinbarten Schlüssel halten, so der Kanzler. Das Gesetzespaket soll rückwirkend ab Juli gelten, damit auch die Hochwasserschäden in Mittersill erfasst sind.
Teil des Maßnahmenpaketes wird jedenfalls ein Umweltförderungsgesetz sein, das Umweltminister Josef Pröll (V) Zugriff zur Freigabe von Sanierungsmaßnahmen geben soll. Zusätzlich würden eine Fülle von Maßnahmen, die bereits beim letzten Hochwasser von 2002 beschlossen wurden, weitergeführt.
Schüssel verwies darauf, dass Spenden beim Empfänger steuerfrei seien, eine Schenkungssteuerfreiheit im Zusammenhang mit dem Hochwasser gelte und eine Gebührenfreiheit bei Kreditverträgen. Zusätzlich würden keine Bundesverwaltungsabgaben fällig und die vorzeitige Abschreibung bei Ersatzbeschaffungen in Folge von Hochwasserschäden würde ebenfalls weitergeführt. Laut Schüssel beträgt sie bei Gebäuden zwölf Prozent und bei sonstigen Gütern 20 Prozent.
Für den Herbst und Winter werde noch eine Futtermittelverbilligung geplant, meinte Schüssel. Und Finanzminister Grasser werde in Gespräche mit Banken und Versicherungen eintreten, um mit diesen Hilfsangebote abzusprechen. Der Kanzler verwies weiters auf die Möglichkeit für geschädigte Unternehmen, über die Austria Wirtschaftsförderungsgesellschaft Unterstützung zu bekommen.
Insgesamt sei man hinsichtlich der Bewältigung der Katastrophe “gut gerüstet”, sagte Schüssel. Im Namen der Regierung sprach er allen Opfern “vollstes Mitgefühl” aus und dankte allen rund 40.000 privaten und professionellen Helfern, die im Einsatz sind.
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