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Kassen schnürten "Hilfspaket" für Opfer

Die Krankenkassen und Sozialversicherungsanstalten der vom Hochwasser betroffenen Bundesländer haben ein "Hilfspaket" für die Opfer geschnürt.

Details gab der Direktor der OÖ. Gebietskrankenkasse, Johann Mayr, im Gespräch mit der APA bekannt.

So wird die Verpflichtung zur chefärztlichen Bewilligung bei bestimmten Rezepten bis 31. August generell für alle Versicherten ausgesetzt, „damit ersparen sich die Hochwasseropfer einen Weg und Zeit“, so Mayr. Ebenfalls zumindest bis 31. August wird es generell keine Vorladungen zum Chefarzt und keine Krankenstandskontrollen geben.

Die Vergaberichtlinien für Mittel aus den Unterstützungsfonds der Kassen werden so geändert, dass vor allem den einkommensschwächeren Hochwasseropfern vermehrt finanziell geholfen werden kann. Die finanzielle Belastung durch Hochwasserschäden wird nämlich bei der Einkommensbemessung abgezogen.

Ähnlich eine weitere Maßnahme: Bei der Prüfung der Einkommenshöhe für eine Befreiung von der Rezeptgebühr oder von anderen Selbstbehalten werden – bis 31. Dezember – die Hochwasserschäden mit berücksichtigt. „Damit werden mehr Leute eine Befreiung bekommen können“, sagte Mayr.

Finanzielle Erleichterungen werden auch die Arbeitgeber erhalten:
Wenn in den Monaten August und September die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung verspätet abgeführt werden, so werden dafür keine Verzugszinsen verrechnet.

Schließlich wollen die Kassen auch den Ärzten, Apothekern und anderen Vertragspartnern entgegenkommen: Wenn deren Abrechnungsunterlagen – Krankenscheine usw. – durch das Hochwasser „davonschwammen“ oder nicht mehr vorhanden sind, weil die Computer vernichtet wurden, so sterben diese Berufsgruppen trotzdem nicht um ihre Honorare: „Es werden die Werte des Vergleichsquartals des vergangenen Jahres herangezogen und als Grundlage für die jetzige Abrechnung genommen“, erläuterte Mayr.

In Oberösterreich hat die Gebietskrankenkasse außerdem per e-mail alle Bürgermeister angeschrieben und ersucht, diese mögen der Kasse die Namen von hochwassergeschädigten Arbeitnehmern und Arbeitgebern mitteilen. „Wir setzen uns dann direkt mit diesen Geschädigten in Verbindung und informieren sie über unsere Hilfsangebote“ (Mayr).

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