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Kartnigs Fußfessel-Beschwerde ging bei Behörde unter

Kartnig hofft auf nächste Instanz
Kartnig hofft auf nächste Instanz
Erneut Aufregung um einen der prominentesten Häftlinge der Steiermark: Hannes Kartnigs Beschwerde zum Widerruf seines Fußfesselentzugs ist laut seinem Anwalt Roland Kier untergegangen.
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Die zweimonatige Frist verstrich, ohne dass sich die Behörden meldeten. “Der Fehler lag bei uns”, gestand man dort ein. Danach wurde die Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Schreiben erst nach Anruf gefunden

Kier bestätigte am Dienstag einen am Mittwoch erscheinenden Bericht der Wochenzeitung “Falter”, wonach die Justizanstalt Jakomini die Beschwerde Mitte November über einen Beamten entgegengenommen hatte: “Uns liegt die Übernahmebestätigung vor.” Bei einer ersten telefonischen Nachfrage nach Ablauf der Frist durch Kartnigs Anwalt, sei bestritten worden, dass ein derartiges Schreiben eingelangt ist.

Erst danach hätten die Behörden doch zugegeben, dass die Beschwerde “in Verstoß geraten” sei, zitierte der Jurist auf APA-Anfrage. Ihm sei gesagt worden, dass der Brief wohl untergegangen ist und daher nicht bearbeitet wurde.

Beschwerde abgewiesen – dritte Instanz am Zug

Mit ein paar Tagen Verspätung wurde der Antrag auf Widerruf dann doch dem Vollzugssenat zugestellt. Der wies die Beschwerde aber zurück, weshalb sich Kartnig über Kier nun an die dritte Instanz wende. Der Verteidiger rechne sich gute Chance aus, denn es habe zunächst keine expliziten Weisungen an Kartnig gegeben, wie er sich mit der elektronischen Fußfessel in der Öffentlichkeit zu verhalten habe: “Erst nach dem Besuch in der Oper gab es eine konkrete Anordnung. In der heißt es etwa, dass er keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen darf und sich ‘nicht an öffentlichkeitswirksamen Orten aufhalten darf’. Aber was bitte ist das im Fall von Kartnig? Eigentlich ist das schon so, wenn er vor die Tür geht”, sagte Kier.

Manfred Ulrich, Sprecher der Justizantalt Graz-Jakomini, bestätigte die Panne: “So etwas passiert leider bei so einer Vielzahl von Arbeiten.” Man habe sich beim Anwalt schriftlich entschuldigt. Passiert sei aber nichts, außer ein paar Tage Verspätung bei der Entscheidung. Die dritte Instanz, das OLG, soll in den kommenden Wochen entscheiden. Zum Vorwurf der wenig konkreten Anweisungen sagte Ulrich, dass es sich seiner Einschätzung nach um “Auffassungsunterschiede” gehandelt hatte. (APA)

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