Der Prozess, der die Karfreitags-Debatte in Österreich ins Rollen gebracht hatte, ist zu einem jähen Ende gekommen. Der ehemalige Mitarbeiter einer privaten Detektei hatte auf einen Feiertagszuschlag geklagt, der eigentlich nur Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zusteht. Unterstützt wurde er von der Arbeiterkammer. Diese bestätigte gegenüber der APA die Einstellung des Verfahrens.
Karfreitag: Auslösender Fall wird vor Gericht nicht weiter verfolgt
Hintergrund des Rechtsstreits ist die von der Regierung mittlerweile aufgehobene Regelung im Arbeitsruhegesetz, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist. Nur Angehörige dieser Kirchen hatten Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.
Der ehemalige Mitarbeiter Detektei wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag, wofür er juristische Unterstützung durch die AK erhielt. Der EuGH gab ihm nach dem Instanzenzug Recht, weswegen in weiterer Folge die Regelung im Arbeitsruhe-Gesetz aufgehoben wurde. Auch der OGH erkannte auf Basis des EuGH-Spruchs eine Diskriminierung, schickte aber das konkrete Verfahren an die erste Instanz zurück.
Arbeitnehmer und -geber ließen Sache auf sich beruhen
Geklärt werden musste vom Arbeits- und Sozialgericht Wien noch, ob der Kläger sein Anliegen im vornhinein überhaupt beim Arbeitgeber deponiert, also eine Freistellung für den Karfreitag beantragt hatte. Nur dann stehe auch ihm Feiertagsentgelt zu. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ließen die Sache nun aber einvernehmlich auf sich beruhen. Der Streitwert - also die Höhe des Feiertagentgelts - belief sich auf 69 Euro.
"Die AK hat den freien Karfreitag für alle vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten", kommentierte die AK die Entscheidung, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Die letzte Regierungskoalition habe aber den freien Karfeitag für alle durch den sogenannten "persönlichen Feiertag" ersetzt. Diese gesetzliche Neuregelung gelte natürlich auch für den klagenden Arbeitnehmer. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ließen die Sache deshalb einvernehmlich auf sich beruhen.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.