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Karfreitag: Kirchen fechten Feiertags-Streichung an

Die Kirchen fordern den Karfreitag als Feiertag zurück.
Die Kirchen fordern den Karfreitag als Feiertag zurück. ©APA/BARBARA GINDL
Weil man das Recht auf Religionsfreiheit verletzt sieht, haben die von der Feiertags-Streichung betroffenen Evangelischen und Altkatholischen Kirchen nun einen Individualantrag eingebracht.

Die betroffenen Kirchen - Evangelische A.B., H.B. und A.u.H.B., Evangelisch-methodistisch und Altkatholische - haben ihre Ankündigung wahr gemacht: Sie fechten die Streichung des Karfreitags als Feiertag für ihre Gläubigen beim Verfassungsgerichtshof an.

Die Neuregelung mit dem "persönlichen Feiertag" greife "massiv und unmittelbar" in das Recht auf Religionsfreiheit ein, argumentieren sie.

Betroffene Kirchen haben Individualantrag ausgearbeitet

Dass evangelische und altkatholische Gläubige am Karfreitag nicht mehr frei haben, sondern - wie alle anderen Arbeitnehmer - einen "persönlichen Feiertag" aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen müssen, sei in mehreren Punkten verfassungswidrig. Deshalb hat Synodenpräsident und Rechtsanwalt Peter Krömer mit anderen Experten einen Individualantrag ausgearbeitet, den er laut Aussendung am Donnerstag beim VfGH einbrachte.

Für die betroffenen Gläubigen sei der Karfreitag ein "zentraler, wesentlicher kirchlicher Feiertag". Seine Streichung verletze nicht das Recht auf gemeinsame Religionsausübung, das Verbot gegen Diskriminierung und die Grundsatzbestimmung über den religiösen Minderheitenschutz. Die - unter Türkis-Blau beschlossene - Neuregelung greife massiv in die innerkirchliche Sphäre ein, was die Kultusfreiheit, die gemeinsame öffentliche Ausübung der Religion und das Glaubensleben betrifft.

Urlaubstag für Religionsausübung widerspricht Gleichheitsgrundsatz

Da der Dienstgeber auch an einem angemeldeten "persönlichen Feiertag" auf Arbeit bestehen kann, werde die Abhaltung von Gottesdiensten erschwert - würden dafür doch in den "Minderheitskirchen" Ehrenamtliche gebraucht. Dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, dass sich Evangelische jetzt einen Urlaubstag für die Ausübung ihrer Religion nehmen müssen, Katholiken aber nicht.

Die evangelische Kirche fordert entweder den Karfreitag als Feiertag für alle oder einen zusätzlichen persönlichen Feiertag. Sollte es zu konstruktiven Gesprächen darüber kommen, ist für Krömer denkbar, den Individualantrag wieder zurückzuziehen.

(APA/Red)

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