Zugesperrte Geschäfte seien aber auch keine Option, weil der Karfreitag für den Lebensmittelhandel der zweitstärkste Umsatztag des Jahres sei, sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich
“Ziel sollte eine gesetzliche Sonderregelung für den Karfreitag sein, die mehrere Kriterien erfüllt: Erstens muss das Offenhalten aller Geschäfte im Handel, Einzelhandel und Großhandel möglich sein. Zweitens soll ein Beschäftigen generell – wie etwa auch am Samstagnachmittag – im Interesse der Kunden möglich sein. Und drittens sollte die Bezahlung der Beschäftigten nach den derzeitigen kollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen”, erklärte Spartenobmann Peter Buchmüller in einer Aussendung. Wegen doppelter Zuschläge und einem Ablehnungsrecht sei der 8. Dezember der teuerste Tag im Jahr.
Karfreitag-Regelung in der Schwebe
Ob Geschäfte am Karfreitag nach 14.00 Uhr überhaupt offenhalten dürfen, ist noch offen. Der Handelsverband hatte daher am Dienstag eine vergleichbare Sonderregelung, wie es sie bereits für den 8. Dezember gibt, empfohlen, sofern auf den Handel keine Mehrkosten zukommen. “Damit kann der Handel künftig am Karfreitag auch nach 14:00 Uhr offen halten und seiner Versorgungsfunktion im Einzelhandel gegenüber dem Konsumenten und auch im Großhandel gegenüber der Gastronomie nachkommen”, zeigt sich Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zuversichtlich, sofern die Politik Wort hält und auf den Handel keine Mehrkosten zukommen.
Der Handelsverband ist eine freiwillige Interessenvertretung und hat rund 150 Mitglieder, darunter Branchengrößen wie Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg), Hofer, Thalia, Deichmann, C&A, Peek & Cloppenburg, Palmers, Hartlauer oder Ikea.
Die für den Handel zuständige Gewerkschaft der Privatangestellten fordert ebenfalls eine Regelung wie am 8. Dezember. “Wenn Wirtschaftsministerin Schramböck heute davon spricht, den Karfreitag für Handelsangestellte ähnlich regeln zu wollen wie den Samstagnachmittag, dann schrillen bei uns die Alarmglocken. Im Gegensatz zur Feiertagsregelung am 8. Dezember würden die Betroffenen um Zuschläge und somit um sehr viel Geld umfallen”, erklärt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner, per Aussendung.
Offene Fragen im Schichtbetrieb
Viele offene Fragen hinterlässt der Halbtags-Feiertag am Karfreitag auch für Schichtbetriebe. “Die Frühschicht hat nix, die Tagschicht hat nix, die Mittagsschicht hat was und der Nachtschichtler, der um 22 Uhr kommt, hat was, wenn der Feiertag nicht davor endet”, sagte der Betriebsratschef des Linzer Stahlkonzerns voestalpine, Hans Karl Schaller, auf APA-Anfrage. Der SPÖ-Abgeordnete im oberösterreichischen Landtag wirft der ÖVP-FPÖ-Regierung bei der Karfreitagsregelung “Schlampigkeit” vor. Auch die Personalisten würden sich fragen, was das soll, so Schaller. Die voest habe nach dem EuGH-Urteil entschieden, bis zur rechtlichen Klärung alles zu belassen. “Was wir brauchen, ist Rechtssicherheit”. Derzeit gebe es noch nicht einmal einen Gesetzestext, den man beurteilen könne.
(APA/red)
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