Die Auflage der Baugenehmigung, wonach eine “Abschottung sowie brand- und rauchsichere Trennung” vorzunehmen sei, wäre in der Betriebsbewilligung nicht berücksichtigt worden. Dies treffe sowohl auf den umgebauten Heizlüfter wie auch für die unter hohem Druck stehende Hydraulikanlage zu, hieß es in der Anzeige. Die Umbauten und der Rückbau im eingebauten Heizlüfter seien im gesamten Kaprunverfahren verschwiegen worden. Stattdessen habe die GBK versucht, dem Heizlüftungshersteller Fakir alles in die Schuhe zu schieben.
Fazit der beiden Deutschen: “Die Züge waren ‘Zeitbomben’. Die tatsächliche technische Ausgestaltung der Züge und die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung widersprechen eklatant den erforderlichen Auflagen zur beantragten und erteilten Baugenehmigung der Genehmigungsbehörde Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie”, so in der Anzeige.
Bei der Generali bestehe der Verdacht, dass die Kosten auch aus all diesen Verfahren mit manipulierten Beweismitteln über die Versicherung zum Nachteil der Hinterbliebenen und zwölf Überlebenden abgerechnet wurden. Nach dem Eisenbahn-Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) sei der Schadenersatz für ein verunglücktes Opfer mit 1,6 Mio. Euro begrenzt. Da in der Causa Kaprun aber kein unvorhersehbares Unglück bestehe, sondern der Verdacht grob fahrlässiger Tötung, erhöhe sich der Schadenersatz. Es bestehe daher der Verdacht, dass Überlebende und Hinterbliebene mit Hilfe eines Betruges um mehrere Millionen Euro geprellt worden seien.
Der gesamte Umfang bestehender Versicherungssummen sei den Überlebenden und Hinterbliebenen verschwiegen worden. Selbst bei der bekanntgemachten Summe bestehe der Verdacht des Leistungsbetrugs, hieß es in der Anzeige. So sei den Japanern im März 2004 seitens der Generali mitgeteilt worden, dass 14 Mio. Euro vorhanden seien, im Juni 2008 wären nur 5,4 Mio. Euro ausgeschüttet worden. Es sei fraglich, wohin die restlichen 9,2 Mio. Euro verschwunden seien.
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