Nachdem er rechtskräftig verurteilt wurde, weil er immer noch behauptete, es bestand eine Verbindung zwischen dem Entführer von Natascha Kampusch und ihrer Mutter, findet nun eine Verhandlung mit umgekehrten Vorzeichen statt.
Das Thema ist gleich geblieben, nur ist diesmal Wabl der Kläger und Brigitta Sirny die Beklagte.
Wabl hatte immer wieder seiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass die Mutter von Natascha in irgendeiner Weise Kontakt zum Entführer des Mädchens hatte. Nach Wabls Meinung spielte ein Bekannter der Frau eine Rolle, der Grund für die Entführung soll mit einem sexuellen Missbrauchs des Mädchens zu tun gehabt haben.
Brigitta Sirny hatte diese Anschuldigungen nicht auf sich sitzen lassen und klagte Wabl auf Unterlassung. Sie bekam Recht, doch der pensionierte Richter reichte sofort eine Klage auf Wiederaufnahme ein, der stattgegeben wurde. Im neuerlichen Verfahren, das am 15. März im Bezirksgericht Gleisdorf startet, tritt nun Wabl als Kläger auf. Er möchte mehrere Zeugen hören, darunter Natascha Kampusch selbst. Ob der Richter diesen Anträgen stattgeben wird, bleibt abzuwarten.
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