Bisher habe der Teeniestar die erforderlichen Dokumente für sein Tier nicht vorgelegt. Noch bis zum 17. Mai kann er die Papiere über Gesundheit und Herkunft nachreichen und seinen Affen dann abholen. Doch das Tierheim rechnet nicht damit, dass sich der 19-Jährige melden wird.
“Mally” geht nicht in Privathände
Die Frist, um die Dokumente nachzureichen, wurde von ursprünglich vier auf sechs Wochen verlängert – wegen der Osterfeiertage und weil der Zoll den Bescheid über die Beschlagnahme an Biebers Adresse in die USA schicken musste. Falls der Sänger das Tier mit dem Namen “Mally” nicht mehr abholt, kümmert sich das Bundesamt für Naturschutz darum. Es geht nicht in Privathände.
Der Zoll hatte das 14 Wochen alte Kapuzineräffchen am Gründonnerstag beschlagnahmt, weil die nötigen Gesundheits- und artenschutzrechtlichen Dokumente fehlten. Bieber reiste mit seinem Affen im Gepäck nach München, um das erste Deutschland-Konzert während seiner Tournee zu geben.
(APA)
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