Der Schöffensenat schenkte der Version des 35-Jährigen keinen Glauben, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte.
Die junge Frau bekam ein symbolisches Schmerzengeld von 1.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der 35-Jährige für allfällige zukünftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Junge Frau in Hotelzimmer missbraucht
Von den zwei Jahren wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde dem bisher unbescholtenen Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Für das Gericht war die Darstellung der 25-Jährigen glaubwürdiger, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt hatte.
(APA)
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