Nur waren diese Drohungen nicht gegen die Familie und die Kinder gerichtet. Deswegen wurden wir nicht aktiv, so der Leiter der Jugendwohlfahrt Werner Grabher. Nachsatz: Aber natürlich kann man heute darüber diskutieren, ob wir nicht schon damals Zusammenhänge hätten erkennen und aktiv werden sollen. Für Grabher liegen die Konsequenzen der Tragödie um den kleinen Cain auf der Hand: Wir müssen alle Abläufe und Vorgänge intern neu überprüfen und natürlich auch nach Möglichkeiten einer effektiveren Zusammenarbeit mit anderen Institutionen suchen, so der Leiter der Jugendwohlfahrt. Nur ich warne vor einer Informationsflut, die letztlich mehr verwirrt als nützt.
Frage der Obsorge
Nicht festlegen möchte sich Grabher in der Frage des Sorgerechts von Cains Mutter für ihren älteren Sohn. Dazu ist es derzeit zu früh. Die Frau wird wohl noch länger medizinische und psychologische Hilfe im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Erst danach wolle man sich der Sache annehmen. Für eine Obsorge müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein, die das Wohl des Kindes gewährleisten. Entzogen werden kann das Sorgerecht nur von einem Pflegschaftsgericht. Ein regelmäßiger Kontakt der Eltern mit dem Kind wird aber in jedem Fall angestrebt.VN-HK
Chronologie
Der Jugendwohlfahrt war die Familie des getöteten Buben sehr wohl bekannt. Nachfolgend eine Chronologie der erfolgten Kontakte:
Herbst 2005: Die Familie erhält Unterstützung durch ambulanten Familiendienst bis Herbst 2007.
Dezember 2007: Jugendwohlfahrt beginnt mit Aktivitäten bezüglich Unterhaltsangelegenheiten.
Juli 2010: Meldung an die Jugendwohlfahrt über mangelnde Aufsichtspflicht der Mutter; der ältere Bub war auf dem Ziegeldach herumgeklettert.
August 2010: Meldung einer Person an die Jugendwohlfahrt über Drogenkontakte des Beschuldigten, sowie über ausgesprochene Drohungen von Milosav M. gegenüber anderen Personen. Jugendwohlfahrt informiert Kriminalpolizei über mitgeteilte Sachverhalte.
Dezember 2010: Neuerlicher Kontakt der Informantin vom August mit der Jugendwohlfahrt.
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