Wie in solchen Fällen vorgesehen wurde von der Jugendwohlfahrt deshalb umgehend veranlasst, dass auch das zweite (2½ jährige) Kind der Familie zur medizinischen Abklärung ins Krankenhaus gebracht wurde. Bei dieser Untersuchung wurden keine durch mögliches Fremdverschulden entstandenen Verletzungen festgestellt. Dieses Kind konnte deshalb inzwischen aus dem Krankenhaus der Jugendwohlfahrt übergeben werden und wird nun an einem für solche Fälle vorgesehenen Krisenplatz betreut.
Das drei Monate alte Kind wird noch routinemäßig über das Wochenende zur Beobachtung auf der Kinderstation belassen und dann ebenfalls von der Jugendwohlfahrt zur Betreuung an einem Krisenplatz übernommen.
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