Jugendlicher Alko-Lenker in Wien nach Unfall verurteilt
Der Angeklagte war im Unfallzeitpunkt noch 17 und lediglich im Besitz eines L17-Führerscheins. Dessen ungeachtet nannte er schon eine eigene Limousine sein Eigen. Um ein Mädchen nach dem Fortgehen nach Hause zu bringen, setzte er sich ungeachtet seiner Alkoholisierung ans Steuer seines Mercedes. Zwei weitere Freunde befanden sich in dem Fahrzeug, als dem Lenker - wie nun ein verkehrstechnischer Sachverständiger in der Verhandlung im Grauen Haus feststellte - ein Aufmerksamkeitsfehler unterlief.
Als er während der Fahrt die Spur wechselte, bemerkte er zu spät ein zweites Fahrzeug, das neben ihm ebenfalls stadtauswärts unterwegs war. Er touchierte mit dem BMW und krachte in weiterer Folge gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Bus. Während die Insassen des Mercedes unverletzt blieben, wurden im BMW zwei Personen nicht unerheblich verletzt. Sie trugen Knochenbrüche davon.
Urteil rechtskräftig
"Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir leid. Wird nicht mehr passieren", sagte der Lehrling, der von seiner Mutter zur Verhandlung begleitet wurde. Nach Rücksprache mit Verteidiger Timo Gerersdorfer nahm er das Urteil an. Auch der Staatsanwalt hatte keine Einwände. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist somit rechtskräftig.
(APA)
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