Dabei ist den Jugendlichen oft nicht bewusst, dass sie sich nach dem Strafgesetzbuch § 224 (Fälschung besonders geschützter Urkunden, z.B. Personalausweise) oder § 231 (Gebrauch fremder Ausweise) strafbar machen.
Eine Anzeige an das Gericht sowie an die Bezirkshauptmannschaft ist für alle Angezeigten mit Strafen und Unannehmlichkeiten verbunden. Zudem droht den Jugendlichen von den Diskothekenbetreibern ein längeres Lokalverbot.
Stark von diesem Phänomen betroffen ist die Polizeiinspektion Lauterach mit dem Unterhaltungszentrum im Industriegebiet.
Quelle: Sid
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