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Jugendhilfe lässt 16-Jährigen in Obdachlosigkeit: Scharfe Kritik an Behörde

Ein 16-Jähriger wurde in Feldkirch bewusst in der Obdachlosigkeit gelassen.
Ein 16-Jähriger wurde in Feldkirch bewusst in der Obdachlosigkeit gelassen. ©Canva
Die Kinder- und Jugendhilfe in Feldkirch sieht sich massiver Kritik ausgesetzt: Ein 16-Jähriger wurde bewusst obdachlos belassen und erhielt keine Unterstützung. Die Behörde begründete dies mit der Nichteinhaltung von Regeln.

Der Jugendliche war bereits in mehreren Einrichtungen untergebracht, zuletzt jedoch aus einer Wohngemeinschaft ausgeschlossen worden, wie der ORF berichtet. Als Grund wurden „Autoritätsprobleme“ angegeben. Laut Behörden habe er wiederholt Regeln wie Essenszeiten oder Ausgangsbeschränkungen missachtet. Gewalt wurde ihm nicht vorgeworfen. Der Verlust seines Wohnplatzes führte auch zur Kündigung seiner selbst gesuchten Lehrstelle.

Besonders belastend: Der 16-Jährige wuchs in einem gewalttätigen familiären Umfeld auf, weshalb die Obsorge auf die Kinder- und Jugendhilfe überging.

Keine Hilfe trotz Obdachlosigkeit

Nach dem Rauswurf aus der Wohngemeinschaft wandte sich der Jugendliche erneut an die Behörde, um Unterstützung zu erhalten. Statt Hilfe erhielt er jedoch eine E-Mail mit der Aufforderung, sich „für ein positives Leben“ zu entscheiden und Regeln einzuhalten. Wörtlich hieß es: „Jetzt bist Du wohnungslos und wir werden Dir keine weiteren Angebote machen.“

Die Kommunikation mit der Behörde war stark eingeschränkt: Für sechs Wochen durfte der Jugendliche keinen Kontakt zu seiner Erziehungsberechtigten aufnehmen.

Hunger und Obdachlosigkeit in Kauf genommen

Während dieser Zeit war der Jugendliche auf Bekannte und Notschlafstellen angewiesen. Verpflegung oder Unterstützung erhielt er zunächst nicht. Erst nach einer Intervention wurden ihm Lebensmittelgutscheine im Wert von 40 Euro pro Woche ausgestellt. Die Behörde verteidigte ihr Vorgehen: Es handle sich keinesfalls um „Erziehungsmethoden“, sondern um eine „Auszeit“, die jedoch im Nachhinein als „zu lange“ eingestanden wurde.

Rechtswidriger Meldezettel

Ein weiterer Vorfall sorgt für Kopfschütteln: Die Kinder- und Jugendhilfe stellte dem 16-Jährigen einen Meldezettel mit falschen Angaben aus, der die Adresse der Behörde als Wohnsitz angab – obwohl dies nach dem Meldegesetz unzulässig ist. Die zuständige Gemeindebehörde lehnte die Registrierung ab. Das Land erklärte, der Fehler sei auf ein Missverständnis zurückzuführen. Inzwischen wurde der Jugendliche korrekt als obdachlos gemeldet.

Behörde gesteht Fehler ein

Bezirkshauptmann Herbert Burtscher räumte gegenüber dem ORF Vorarlberg ein, dass das Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe „zu lange“ gedauert habe. Man arbeite intern an einer Aufarbeitung des Falls. Der Jugendliche erhält nun Unterstützung durch einen Sozialarbeiter und die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Auch wird nach einer neuen Unterbringung gesucht.

„Was auch immer geschehen ist, wir sind daran interessiert, dass der Jugendliche wieder Fuß fassen kann“, sagte Burtscher abschließend.

(VOL.AT)

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