AA

Jetzt "wackelt" die Raumplanung

Lochau - Der jahrelange Streit um eine Umwidmung in Lochau (Stichwort: "Sichtfenster") hat – wie berichtet – auch den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt. Im nun vorliegenden Beschluss haben die Höchstrichter den Antrag der Grundeigentümer zurückgewiesen und gleichzeitig dem Begehren der Gemeinde Lochau nicht Folge geleistet. OHG Urteil zur Flächenwidmung in Lochau

Aus der „Juristensprache“ ins Volkstümlich übersetzt: Die Eigentümer müssen sich mit einer Entschädigung in Höhe von rund der Hälfte ihrer ursprünglichen Forderung zufrieden geben, die Gemeinde Lochau wird in den sauren Apfel beißen und einschließlich Zinsen und Verfahrenskosten mehr als zwei Millionen Euro Entschädigung leisten müssen.

Gesetz „reparieren“

Alles andere als ein „Knalleffekt“, das Urteil (gegen das keine Rechtsmittel mehr möglich sind) hat in fast allen Punkten die Urteile des Bezirksgerichts Bregenz sowie des Landesgerichts Feldkirch aus dem Vorjahr bestätigt. In der Einschätzung des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes waren die Höchstrichter jedoch deutlicher und stellen wichtige Passagen – die Entschädi­gungspflicht betreffend – nicht nur in Frage, sondern halten dazu dezi­diert fest: „Einer Prüfung unter dem gebotenen Aspekt des Gleichheitssatzes hält diese Bestimmung nicht stand.“ Dr. Karl Schelling, Anwalt der Grundeigentümer, hatte schon nach dem Urteil des Landesgerichts darauf hingewiesen, „dass vom Gericht die gesetzlichen Bestimmungen in Vorarlberg quasi als verfassungswidrig gesehen werden.“ LH Dr. Herbert Sausgruber hatte damals in einem Statement eingeräumt, dass man sich nach einem OGH-Urteil eine Lösung überlegen müsse. Dieser Handlungsbedarf ist nun, da das OGH-Urteil vorliegt, aus Sicht von Anwalt Schelling „absolut gegeben“. Schelling verweist im Gespräch mit den „VN“ auch darauf, dass ihm ein ähnlicher Fall bekannt sei. „Auch für diesen ist das nunmehrige OGH-Urteil richtungsweisend.“ Nach Schellings Einschätzung wird das Land um eine „Reparatur“ des Gesetzes nun nicht mehr umhinkommen.

Falsch beraten

Für Lochaus Bürgermeister Xaver Sinz kam das Urteil einigermaßen unerwartet, man habe dennoch gute Chancen gesehen, Recht zu bekommen. „Da sind wir aber offenbar falsch beraten worden“, bedauert der Gemeindechef, der die nunmehrige Sachlage – siehe Statement – in den Gemeindegremien beraten wird.

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Lochau
  • Jetzt "wackelt" die Raumplanung