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Jetzt hängt alles am Naturschutz

©VOL Live/Klaus Hartinger
Fußach - Die Regierung zögert noch mit der Erlaubnis der Widmung am Rohrspitz.

Obwohl der 22-köpfige Raumplanungsbeirat der Vorarlberger Landesregierung in der Sitzung vom 27. September empfahl, die nötigen Grundstückswidmungen für die umfassende Freizeitanlage am Rohrspitz zu genehmigen, zögert die Regierung. Auch gestern fehlte das Thema auf der Tagesordnung.

Gespräch mit Gegnern

Zum einen will Landesrat Karlheinz Rüdisser am 5. November mit der Plattform „Unser Rohrspitz“ noch ein Gespräch führen. Die Plattform tritt geharnischt gegen die Pläne Günter Salzmanns auf. Der will seine betagte Anlage am Rohrspitz u. a. durch ein Kleinhotel mit Restaurant und zwei Garagen für 220 Pkw und 34 Motorboote ersetzen. Die Plattform hat inzwischen nach eigenem Bekunden neun Vereine hinter sich geschart, 5347 Unterschriften gesammelt und 32 Leserbriefe geschrieben. Für den Fall eines positiven Baubescheids „loten wir bereits die EU-Ebene aus“, sagt Proponent Ferdinand Lerbscher, und ist sich überdies sicher, „dass sich eine Menge Menschen mit uns gemeinsam vor die Bagger legen würde“.

Verfahren abstimmen

Zum zweiten will die Regierung ihr Vorgehen mit dem laufenden Genehmigungsverfahren der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abstimmen. Die Optik wäre fatal, wenn die Regierung eine Widmung guthieße, die BH dann aber das Bauprojekt nicht zulässt. Dr. Edmund Kräutler, der das Behördenverfahren leitet, erwartet noch zwei wesentliche Bausteine, ehe eine Entscheidung möglich wird: „Im Wasserrecht fehlt das abschließende Gutachten des nautisch-technischen Sachverständigen Manfred Gehrer. Dabei geht es um die Evakuierung der Bootsgarage.“ Vor allem aber ist das Gutachten des Naturschutzsachverständigen Hellfried Niederl ausständig. Daran hängt letztendlich alles. „Umfangreiche Abklärungen sind noch erforderlich.“ Es gilt die Frage zu beantworten, ob die Verwendung des Aushubs der Tiefgarage zur Ufersanierung sinnvoll ist. Auch die in Aussicht genommene Wiesenvernässung muss Niederl beurteilen. „Danach muss die Naturschutzanwaltschaft noch einmal gehört werden.“ Der Antragsteller erhält danach Gelegenheit, sich zu äußern. Kräutler hofft, „dass wir bis Jahresende eine Beurteilungsrundlage haben.“

Flächen

Laut Raumplanungsabteilung des Landes geht es am Rohrspitz bei den zu widmenden Grundstücken um diese Freihalte-Sondergebietsflächen: FS Parken 2012 m2 FS Camping 16.040 m2 FS Marina 12.773 m2 Freihaltefläche 384 m2 Ersichtlichmachung von Gewässer 1073 m2

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