Gaschurn. Die Jahresrechnung der Jagdgenossenschaft Gaschurn kann im örtlichen Gemeindeamt noch am Donnerstag, dem 20. Mai, während der Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. “Einwendungen gegen die Abrechnung oder gegen die Festlegung der Anteile sind bis spätestens bis zum Ende der Auflagefrist beim Gemeindeamt mündlich oder schriftlich einzubringen”, informiert der Obmann der Jagdgenossenschaft, Bürgermeister Martin Netzer.
VOLLVERSAMMLUNG
Die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Gaschurn wird am Donnerstag, dem 20. Mai um 20 Uhr im Vortragssaal des örtlichen Arzthauses durchgeführt.
Tagesordnung
1) Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und deren vertretenen Stimmen (§ 12, Abs. 1 Jagdgesetz)
2) Genehmigung der Niederschrift der letzten Vollversammlung
3) Berichte des Obmanns
4) Kassabericht – Berichte der Rechnungsprüfer
5) Genehmigung der Jahresrechnung
6) Wahl der Rechnungsprüfer
7) nächste Jagdperiode (Jagdpachtverträge, …)
8) Allfälliges
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