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Ist ORF-Länderabgabe verfassungswidrig?

NEOS gegen ORF-Länderabgabe
NEOS gegen ORF-Länderabgabe ©canva/APA
Die steirischen NEOS planen, das Gesetz der ORF-Länderabgabe vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Dieser Fall könnte eine Kettenreaktion in anderen Bundesländern auslösen, wo ähnliche Abgaben erhoben werden.

Die geplante ORF-Länderabgabe in der Steiermark, die künftig als Kultur- und Sportförderungsabgabe fungieren soll, soll von den NEOS vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden. Grund dafür ist ein Gutachten des Wiener Juristen Wolfram Proksch, das die Verfassungsmäßigkeit des Abgabegesetzes anzweifelt. Proksch ist der Ansicht, dass der aktuelle Gesetzestext verfassungswidrig ist und mehrere Prinzipien des Rechtsstaates verletzt.

Bemühungen der NEOS

Die steirischen NEOS, angeführt vom Landesvorsitzenden Niko Swatek, machen sich stark gegen die Abgabe und streben an, das Gesetz zu kippen. Sie planen, mit einer seltenen Form eines Antrags, dem Sonderstück, bei dem nur ein Drittel der Stimmen der Abgeordneten erforderlich ist, das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Sollte das Gesetz am Dienstag wie geplant verabschiedet werden, kann das Sonderstück noch in den folgenden Tagen eingebracht und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof initiiert werden.

Mögliche Kettenreaktionen

Die steirischen NEOS sehen die Möglichkeit einer Kettenreaktion, sollte die Länderabgabe gekippt werden. Dies könnte Bundesländer wie Kärnten, Burgenland und Tirol betreffen, die ähnliche Abgaben haben. Swatek unterstreicht, dass das Gesetz "umfassend überarbeitet werden" müsste, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Gegen die Länderabgabe

Die Länderabgabe in der Steiermark soll pro Person einen Betrag von 4,30 Euro betragen. 75 Prozent des Betrags sollen für Kulturförderungsmaßnahmen, 15 Prozent für Mietkosten, Bau und Instandhaltung von landeseigenen Kultureinrichtungen und Sportanlagen sowie 10 Prozent für Sportförderungsmaßnahmen verwendet werden. Die NEOS setzen sich seit Monaten für eine Abschaffung der Länderabgabe ein. In anderen Bundesländern wie Vorarlberg wurde noch nie so eine Abgabe verlangt.

(VOL.AT)

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