iPads fast verschenkt: MediaMarkt-Preis sorgt für juristisches Nachspiel
Ein technischer Fehler führte bei MediaWorld – dem italienischen Ableger von MediaMarkt – zu einem beispiellosen Preissturz: Für nur 15 Euro erhielten Kunden das iPad Air, das eigentlich knapp 880 Euro kostet. Nun fordert das Unternehmen die Käufer zur Rückgabe auf – oder zur Nachzahlung.
Treueaktion mit Tücken
In Italien staunten Mitglieder des Treueprogramms von MediaWorld nicht schlecht: Im Online-Shop des Elektronikhändlers tauchte das iPad Air plötzlich um gerade einmal 15 Euro auf – ein Rabatt von über 98 Prozent. Laut Berichten auf Plattformen wie Reddit nutzten zahlreiche User das Angebot. Sie bestellten das Tablet online, wählten "im Geschäft bezahlen und abholen" – und erhielten wenig später die Abholbestätigung. Vor Ort wurde der Preis akzeptiert, die Bezahlung verlief reibungslos.
Keine Ratenzahlung, keine Abofalle – das Angebot schien wasserdicht. Doch elf Tage später meldete sich MediaWorld per E-Mail bei den Käufern: Der Preis sei ein Fehler gewesen. Nun stehen zwei Optionen zur Auswahl: entweder das Gerät zurückgeben und die 15 Euro samt einem 20-Euro-Gutschein zurückerhalten oder den Restbetrag begleichen – mit einem Preisnachlass von 150 Euro auf den regulären Preis.
Fehlpreis statt Sonderaktion
Wie MediaWorld gegenüber dem Magazin "Wired" bestätigte, handelte es sich um einen technischen Fehler. Worin genau dieser lag, wurde nicht näher erläutert. Spekuliert wird, dass anstelle eines 15-Prozent-Rabatts fälschlicherweise der Preis mit 15 Euro ausgewiesen wurde.
Juristische Grauzone
Nach italienischem Recht kann ein Vertrag für ungültig erklärt werden, wenn der Preis offensichtlich falsch ist. Allerdings enthält die E-Mail von MediaWorld laut einem Konsumentenschutzanwalt weder eine juristische Drohung noch eine explizite Berufung auf diese Rechtsgrundlage. Es handle sich vielmehr um ein Angebot zur freiwilligen Rückabwicklung – Käufer müssen also nicht zwingend darauf eingehen.
Ob MediaWorld rechtlich gegen jene Kunden vorgehen könnte, die das iPad behalten wollen, ist ungewiss. Entscheidend wäre, ob den Käufern nachgewiesen werden kann, dass sie den Preisfehler bewusst ausgenutzt haben. Das alleinige Argument, ein Preisnachlass von 98 Prozent hätte auffallen müssen, greift womöglich zu kurz: In Zeiten von Flash Sales, Stammkundenaktionen und Social-Media-Rabatten sind extreme Preisaktionen keine Seltenheit mehr. Auch ein ungewöhnlich niedriger Preis kann – zumindest für treue Kunden – durchaus glaubwürdig erscheinen.
Und wie sieht es in Österreich aus?
Auch hierzulande schützt das Gesetz Händler vor offensichtlichen Preisfehlern – etwa, wenn durch einen technischen Defekt ein falscher Preis angezeigt wird. Doch auch in Österreich gilt: Der Irrtum muss für den Durchschnittskunden erkennbar sein. Zudem spielt die Reaktionszeit des Unternehmens eine Rolle: Elf Tage nach dem Kauf zu reklamieren, könnte bereits zu spät sein – vor allem, wenn der Kunde inzwischen Zubehör gekauft oder kostenpflichtige iPad-Apps heruntergeladen hat. Solche Folgeausgaben könnten als Beleg dafür gelten, dass der Käufer auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hat.
(VOL.AT)
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